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Wegen Niedrigwasser: Wasserentnahme in Baden-Baden verboten

Baden-Baden (pm/svs) – Der Wasserstand der Oos in Baden-Baden geht immer weiter zurück. Durch ausbleibende Regenfälle sind bereits trotz der eingebauten Schwallbretter erste trockene Stellen sichtbar. Die Gießwasserentnahme ist inzwischen verboten.

Niedrigwasser macht Verzicht nötig

Die Stadtverwaltung bittet dringend, in der momentan anhaltenden Niedrigwasserzeit im gesamten Stadtkreis kein Bachwasser zu entnehmen! Der Wasserstand der Oos geht immer weiter zurück und erreicht mittlerweile einen Wert von rund 21 cm am Pegel Oos in Höhe des Aumatt-Stadions. Zum Vergleich: Der langjährige Mittelwert des Wasserstands am Landespegel beträgt 47 cm.

Wasserstand unter langjährigem Mittelwert

Bereits Anfang März fiel der Wasserstand der Oos unter den langjährigen Mittelwert, wie das städtische Fachgebiet Umwelt und Arbeitsschutz (FUA) feststellte. Betroffen von den geringen Wasserständen sind auch die kleineren Gewässer im Stadtkreis, wie der Eberbach in Haueneberstein oder der Steinbach im Rebland. „Das Auftreten der niedrigen Wasserstände ruft frühzeitig die Erinnerung an die drei trockenen Sommer 2018, 2019 und 2020 hervor“, ist aus dem Fachgebiet zu hören.

Pegel der Oos bei knapp 20 cm

Durch die kräftigen Niederschläge Anfang April des Jahres zeigte der Wasserstand kurzzeitig einen Scheitelwert von mehr als 1 m. Allerdings fällt der Wasserstand der Oos anschließend wieder schnell ab. Nicht unüblich ist, dass auch in trockenen Phasen der Oospegel innerhalb kürzester Zeit durch kräftige Regenschauer schnell auf bis zu 60 cm ansteigen kann. Doch solche Regenschauer haben keinen langfristigen Einfluss auf den Wasserstand des Mittelgebirgsbachs, der sich seinen Weg durch die Kurstadt bahnt. Auch nach den kurzen Regenschauern im Mai blieb der Wasserstand weit unter dem langjährigen Mittelwert. Der Wasserstand der Oos sinkt weiter und hat mit 21 cm bereits den Mittelwert der niedrigsten jährlichen Wasserstände von 22 cm unterschritten.

Kein Wasser zum gießen entnehmen

Bei anhaltender Trockenheit steigt der Bedarf, heimische Gärten, Felder und Rasenflächen zu bewässern. Als praktische und bequeme Möglichkeit für Bachanrainer scheint sich dazu die Wasserentnahme aus dem Bach anzubieten. Wie nun das FUA mitteilt, gibt es nach dem Landeswassergesetz seit 2014 den „Eigentümer- und Anliegergebrauch am Gewässer“ nicht mehr. Das bedeutet, dass die Benutzung eines Gewässers nur im Rahmen des Gemeingebrauchs erfolgen darf.

Höhere Wassertemperatur gefährlich für Tiere

Im Rahmen dieses sogenannten Gemeingebrauchs ist das Schöpfen von Wasser mit Handgefäßen, wie Eimer oder Gießkanne erlaubt, wenn dadurch „keine nachteiligen Veränderungen der Eigenschaften des Wassers, keine wesentliche Verminderung der Wasserführung und keine andere Beeinträchtigung des Wasserhaushalts zu erwarten sind“. Die momentanen Wetterbedingungen mit hohen Lufttemperaturen und geringen bis sogar ausfallenden Niederschlägen lassen die Wasserstände in den Gewässern weiter sinken. Bei anhaltender Trockenheit und entsprechend niedrigen Wasserständen haben bereits geringfügige Wasserentnahmen nachteilige Auswirkungen auf die Gewässerökologie, vor allem in den kleineren Gewässern. Denn schließlich, so die Stadtpressestelle, brauchen auch Fische und Kleintiere in den Unterläufen der Gewässer das lebensnotwendige Nass. Und geringere Wasserstände in den heißen Sommermonaten bringen höhere Wassertemperaturen mit sich, die die Lebensbedingungen im Gewässer für Fische und andere Kleinlebewesen nochmals verschärfen.

Vermehrter Algenwuchs durch Niedrigwasser

Niedrigwasserstände sind eine Belastung für Tiere und Pflanzen im Gewässer. Vor allem in Zeiten mit extremer Trockenheit ist es besonders wichtig, dass die Wasserläufe nicht völlig austrocknen. Wenn Fließgewässer nicht ausreichend Wasser führen, wird die Selbstreinigungskraft gemindert und es kommt vermehrt zu Algenwuchs, was wiederum mit Minderung des Sauerstoffgehalts im Gewässer verbunden ist. „Wir appellieren an die Verantwortung jedes Einzelnen, derzeit kein Wasser aus den Bächen im Stadtkreis zu entnehmen“, so das Fachgebiet im FUA der Stadtverwaltung.

Keine Enten füttern

Zudem sollte das Füttern von Tieren im und am Gewässer, wie zum Beispiel von Enten, unterbleiben, um die Minderung des Sauerstoffgehalts im Gewässer nicht noch weiter zu verstärken. Nicht zulässig sind ebenso das Aufstauen von Gewässern und die Entnahme größerer Wassermengen, beispielsweise mit elektrischen Pumpen, ohne wasserrechtliche Erlaubnis. Weiter wird darauf hingewiesen, dass bei erteilten Wasserrechten die genehmigte Mindestwassermenge einzuhalten ist.

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