Verordnung – die neue welle https://www.die-neue-welle.de Immer Deine Lieblingsmusik. Thu, 06 Apr 2023 02:56:20 +0000 de-DE hourly 1 https://wordpress.org/?v=6.6.1 Letzte Corona-Schutzmaßnahmen finden ein Ende https://www.die-neue-welle.de/letzte-corona-schutzmassnahmen-finden-ein-ende-386850/ Thu, 06 Apr 2023 02:56:20 +0000 https://dieneuewelle.prod.welocal.cloud/letzte-corona-schutzmassnahmen-finden-ein-ende-386850/ Region (tk) – Jetzt ist endlich vorbei: am Freitag, den 7. April, läuft auch die letzte Corona-Verordnung des Bundes aus. Damit enden auch die letzten noch verbliebenen Einschränkungen, wie die Maskenpflicht für Patienten in Arztpraxen sowie für Besucher in Krankenhäusern und Pflegeheimen. Die neue Freiheit gilt dann ab Samstag. Aber für Patienten wird es teurer: Der Bund kommt dann nicht mehr für die Corona-Impfung auf. Wer sich in Apotheken impfen lässt, muß das erst mal selbst bezahlen. Die Vehandlungen mit den Krankenkassen blieben bislang ergebnislos. Nur in Arztpraxen ist die Corona-Impfung für Patienten weiter kostenlos.

Maske adé

Bereits zum 1. März 2023 hat die Landesregierung die Corona-Verordnung für Baden-Württemberg aufgehoben. Nun entfallen ab dem 8. April auch die verbliebenen Schutzmaßnahmen nach dem Infektionsschutzgesetz des Bundes. Zuletzt mussten grundsätzlich alle Besucherinnen und Besucher von Krankenhäusern, stationären Rehabilitationseinrichtungen sowie Einrichtungen zur Betreuung älterer, behinderter oder pflegebedürftiger Menschen FFP2-Masken tragen. Das Gleiche galt für Patientinnen und Patienten sowie Besucherinnen und Besucher von Arztpraxen, Zahnarztpraxen, psychotherapeutischen Praxen sowie weiteren ambulanten medizinischen Einrichtungen wie zum Beispiel Dialyseeinrichtungen und Tageskliniken.

Prinzip Eigenverantwortung

„Das Coronavirus ist noch da, stellt uns aber nicht mehr vor enorme Belastungen wie noch in den vergangenen Herbst- und Winterwellen“, sagte Sozial- und Gesundheitsminister Manne Lucha in Stuttgart. „Deshalb ist das Auslaufen der Maßnahmen vertretbar. Dennoch sollten wir auch in den anstehenden Frühlings- und Sommermonaten Umsicht und Rücksicht walten lassen. Wie wir uns eigenverantwortlich vor Infektionskrankheiten schützen können, wissen wir alle mittlerweile. Es gilt nach wie vor – nicht nur was Corona angeht: Wer krank ist, bleibt zuhause. Auch beim Kontakt mit vulnerablen Gruppen ist weiterhin Vorsicht geboten.“

Unabhängig von den rechtlichen Vorgaben wird insbesondere für vulnerable Personen sowie deren Kontaktpersonen empfohlen, weiterhin auf die Einhaltung der entsprechenden Schutzmaßnahmen zu achten. Dies gilt ganz besonders dann, wenn Atemwegserkrankungen gehäuft auftreten. Meistens ist das in den Wintermonaten der Fall, kann aber auch in den wärmeren Frühlings- und Sommermonaten vorkommen.

RKI beobachtet weiter

Die Arbeitsgemeinschaft Influenza am Robert Koch-Institut berichtet in den Sommermonaten monatlich über die Aktivität von Atemwegserkrankungen in Deutschland: https://influenza.rki.de/Wochenberichte.aspx.

Weitere Informationen zu Schutzmaßnahmen sowie Verhaltensempfehlungen finden Sie hier: https://sozialministerium.baden-wuerttemberg.de/de/startseite/gesundheit-pflege/gesundheitsschutz/infektionsschutz-hygiene/informationen-zu-coronavirus/regelungen-und-empfehlungen-ab-maerz-2023.

 

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Diese Corona-Beschränkungen gelten ab dieser Woche in Baden-Württemberg https://www.die-neue-welle.de/diese-corona-beschraenkungen-gelten-ab-morgen-in-baden-wuerttemberg-347991/ Sun, 28 Mar 2021 17:16:09 +0000 https://dieneuewelle.prod.welocal.cloud/diese-corona-beschraenkungen-gelten-ab-morgen-in-baden-wuerttemberg-347991/ Stuttgart (dpa/ass) – Ab Montag gelten wieder neue Corona-Regeln im Südwesten: Die Kontaktbeschränkungen in „Hotspot-Gebieten“ werden gelockert, in Autos herrscht dann eine Maskenpflicht und für Buchhandlungen sowie Bibliotheken gibt es neue Vorschriften. 

Trotz hoher Inzidenz-Werte wieder Treffen mit mehreren Personen möglich

Bisher durften sich in Gebieten, die die Notbremse gezogen haben, nur ein Haushalt mit einer zusätzlichen Person treffen. Doch ab Montag sind auch in „Hotspot-Regionen“ (Inzidenz-Wert über 100) wieder Treffen mit zwei Haushalten mit bis zu fünf Personen möglich. Kinder bis zu 14 Jahren zählen hierbei nicht mit. Paare, die nicht zusammenleben, gelten als ein Haushalt. Das teilte Baden-Württembergs Ministerpräsident Winfried Kretschmann am Sonntag mit.

Maskenpflicht im Auto

Was Kretschmann bereits am Mittwoch im Landtag erwähnt hatte, wird ab Montag gelten: So geht aus der am Sonntag vom Staatsministerium veröffentlichten Verordnung heraus, dass ab morgen in Autos alle Passagiere eine Maske (medizinische Maske oder FFP2-/KN95-/N95-Maske) tragen müssen, wenn haushaltsfremde Personen im Fahrzeug mitfahren. Paare, die nicht zusammenleben, gelten auch hier als ein Haushalt.

Buchläden müssen zurück zu Click&Meet und Click&Collect

Nach einem Beschluss des Verwaltungsgerichtshof in Mannheim muss das Land Baden-Württemberg seine Regeln für den Buchhandel ändern. So gelten Buchhandlungen ab Montag laut der Corona-Verordnung nicht mehr zum Einzelhandel des täglichen Bedarfs. Für sie gelten nun auch die entsprechenden Regelungen von „Click&Collect“ beziehungsweise „Click&Meet“.

Neue Regeln für Bibliotheken 

In Stadt- und Landkreisen mit einer stabilen Sieben-Tage-Inzidenz unter 50 dürfen Bibliotheken und Archive analog zu Museen ohne Einschränkungen öffnen.

Schneller Notbremse ziehen

Die landesweite Inzidenz steigt und steigt und liegt mittlerweile bei etwa 120. Der Ministerpräsident teilte der dpa mit, es würden keine Verzögerungen bei der Notbremse mehr zugelassen. 

Auf Modell Tübingen sollen weitere folgen

Der Regierungschef kündigte zudem an, neben Tübingen weitere Modellprojekte für Lockerungen mit Hilfe von verstärkten Tests zulassen zu wollen. Doch Kretschmann hat auch die steigenden Infektionszahlen im Blick: „Es sieht aber jeder, dass jetzt gerade nicht die günstigste Zeit ist.“ Da müsse man noch ein bisschen warten, bis die ersten wissenschaftlichen Ergebnisse aus Tübingen vorlägen.

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Corona: Diese Lockerungen und Regelungen gelten in der Region https://www.die-neue-welle.de/corona-diese-lockerungen-und-regelungen-gelten-in-der-region-333708/ Sat, 18 Apr 2020 09:24:32 +0000 https://dieneuewelle.prod.welocal.cloud/corona-diese-lockerungen-und-regelungen-gelten-in-der-region-333708/ Baden-Württemberg (pm/ass) Am vergangenen Mittwoch besprachen sich Bund und Länder über die neuen Corona-Maßnahmen. Doch die vereinbarte Verordnung warf viele Fragen auf. Nun hat das Kabinett die fünfte Corona-Verordnung der Landesregierung zur Änderung beschlossen. Diese klärt unter anderem die Frage, welche Einrichtungen, Geschäfte und Gastronomiebetriebe wieder öffnen dürfen und welche nicht. Die neuen Regelungen gelten ab dem 20. April.

Öffnung kleinerer und mittlerer Läden bis zu 800 Quadratmeter ab 20. April

In Baden-Württemberg dürfen ab Montag, den 20. April Geschäfte mit einer Verkaufsfläche bis zu 800 Quadratmetern wieder öffnen. Das hat die Landesregierung in einer Richtlinie festgelegt. Anders als in Rheinland-Pfalz ist es in Baden-Württemberg ab Montag nicht möglich, in größeren Geschäften einzelne Verkaufsbereiche abzutrennen und dann teilweise zu öffnen. Es gilt die Ladenfläche als Ganzes. Zusätzlich müssen Hygienevorgaben und Abstandsregelungen eingehalten werden. „Sinn dieser Regel ist es, dass nicht alle Geschäfte gleichzeitig wieder öffnen, weil das einen Sog zu unseren Haupteinkaufsstraßen und Einkaufszentren zur Folge hätte“, erklärte Kretschmann. Eine Sonderregelung gibt es für Fahrradläden, Buchhandlungen und Autohäuser. Diese dürfen unabhängig von ihrer Größe wieder geöffnet werden. „Außer Haus“ verkaufen dürfen ab Montag auch Eisdielen und Cafés. Auch Bibliotheken dürfen können unter Auflagen ihre Türen wieder öffnen. Friseurbetriebe dürfen voraussichtlich ab dem 4. Mai wieder Kunden versorgen. Dazu werden in einer späteren Änderung der Verordnung Regelungen erlassen.

Schulen öffnen am 4. Mai für Abschlussklassen

In Baden-Württemberg dürfen ab dem 4. Mai die Schülerinnen und Schüler der allgemein bildenden Schulen wieder zum Unterricht, die in diesem oder im nächsten Jahr ihre Abschlussprüfungen schreiben, sowie der Abschlussklassen der beruflichen Schulen. 

Kitas bleiben weiterhin geschlossen

Die Kindertageseinrichtungen und Kindergärten bleiben geschlossen. Denn dort wäre das Infektionsrisiko besonders hoch, da sich Kinder in diesem Alter nur schwer an die Abstands- und Hygieneregelungen halten können. Die Notbetreuung in den Kindertageseinrichtungen, Grundschulen und an den weiterführenden Schulen wird weiter aufrechterhalten und ausgeweitet. „Mir ist bewusst, dass es für viele Eltern gerade eine hohe Belastung ist, die Betreuung der Kinder und ihre Arbeit unter einen Hut zu bringen. Und ich weiß auch, dass die Erwartungen und Wünsche besonders groß sind, die Notbetreuung auf weitere Berufsgruppen auszuweiten und mehr Kinder einzubeziehen“, sagte der Ministerpräsident. Das Kultusministerium arbeitet laut Kretschmann mit Hochdruck an konkreten Regelungen. Fest stehe bereits, dass Schülerinnen und Schüler der siebten Klasse in die Notbetreuung mit einbezogen würden. Darüber hinaus sollen auch Eltern, die aufgrund ihres Berufes einen bestätigten Bedarf haben, diese in Anspruch nehmen können, heißt es in der Pressemitteilung des Staatsministerium. 

Hochschulen öffnen am 20. April mit digitalem Betrieb

Der Studienbetrieb in Baden-Württemberg bleibt bis zum 3. Mai ausgesetzt, wird aber ab dem 20. April digital gestartet. Präsenzveranstaltungen sind nur unter besonderen Schutzmaßnahmen zulässig und auch nur, wenn sie zwingend notwendig sind. Mensen und Cafeterien bleiben geschlossen.

Kontaktbeschränkungen bleiben 

Die Anpassung der Verordnung sieht außerdem vor, dass das Abstandsgebot und Kontaktbeschränkungen weiterhin bestehen bleiben. Bürgerinnen und Bürger bleiben aufgefordert, generell auf private Reisen und Besuche – auch von Verwandten –  zu verzichten.

Masken werden dringend empfohlen

Ergänzend sprach Ministerpräsident Kretschmann die dringende Empfehlung aus, ab sofort in der Öffentlichkeit, vor allem in Bussen und Bahnen sowie beim Einkauf in Geschäften Alltagsmasken zu tragen. „Ein Schal, ein Tuch oder eine selbst gemachte Stoffmaske über Mund und Nase reicht aus. So kann jeder mithelfen, die Verbreitung des Virus weiter zu verlangsamen und Menschenleben zu retten.“

Keine Großveranstaltungen

Veranstaltungen bleiben zunächst bis zum 3. Mai 2020 grundsätzlich untersagt – außer sie dienen der Aufrechterhaltung des Arbeits- und Dienstbetriebs, der öffentlichen Sicherheit und Ordnung (z.B. Gerichtstermine), der Daseinsfür- oder -vorsorge oder dem Betrieb von geöffneten Einrichtungen. Darüber hinaus sollen nach dem Beschluss von Bund und Ländern Großveranstaltungen voraussichtlich bis mindestens 31. August nicht möglich sein. Hierzu müssen die Details noch festgelegt werden. Auch die Einschränkungen hinsichtlich der Religionsausübung bleiben zunächst bestehen. Kretschmann kündigte an, mit den Kirchen und Religionsgemeinschaften sprechen zu wollen, um gemeinsam Lösungen zu entwickeln, wie in Zukunft wieder Gottesdienste unter Einhaltung von Hygiene- und Abstandsregeln stattfinden können.

 

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