Zu Beginn des Prozesses im Februar hatte die Frau die Tat teilweise eingeräumt. Sie habe ihren Mann mit dem Hammer geschlagen, weil dieser sie durch das Haus verfolgt habe. „Ich wollte ihn niemals töten, sondern mich nur wehren“, sagte sie vor Gericht.
Nach Auffassung der Anklage handelte die Frau geplant: Sie soll ihrem Mann zunächst ein Schlafmittel verabreicht und ihn dann mit über 30 Hammerschlägen attackiert haben. Schließlich habe sie ihn mit einem 50 Zentimeter langen Kabelbinder erstickt. Das Gericht folgte dieser Argumentation und sprach die Frau wegen Mordes schuldig.
]]>Das Amtsgericht Landau hatte am 18. Februar einen Mann zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt, weil er dem entflohenen Häftling geholfen haben soll, Deutschland zu verlassen. Nach Überzeugung des Gerichts brachte der Angeklagte den verurteilten Mörder im Oktober 2023 nach Polen. Da sowohl die Anklage als auch die Verteidigung mit dem Urteil nicht einverstanden sind, wird der Fall nun in der nächsten Instanz weiterverhandelt.
Die Flucht hatte damals für Aufsehen gesorgt. Der Häftling konnte sich bei einem begleiteten Ausgang in Germersheim trotz elektronischer Fußfessel und Bewachung durch zwei JVA-Mitarbeiter in ein Waldgebiet absetzen. Anschließend verlor sich seine Spur – bis ihn Zielfahnder neun Monate später in der Republik Polen aufspürten und festnahmen.
Durch die eingelegte Berufung wird sich nun eine höhere Instanz mit dem Fall befassen. Ob die Strafe für den mutmaßlichen Fluchthelfer bestehen bleibt, verschärft oder gemildert wird, bleibt abzuwarten. Der Fall zeigt jedoch erneut die Herausforderungen und Sicherheitslücken bei begleiteten Häftlingsausgängen auf.
]]>Die Ermittlungen der Beamten der Soko Rampe brachten die Polizei auf die Spur eines möglichen Tatverdächtigen. Der 42 Jahre alte Deutsche wurde am Mittwochmittag an seiner Wohnanschrift in der Offenburger Weststadt durch Spezialkräfte am Nachmittag vorläufig festgenommen. Im Zuge der Festnahme wurde niemand verletzt. Inwiefern der Tatverdächtige mit der toten Frau in Verbindung steht, ist nun Gegenstand der weiteren polizeilichen Recherchen.
Am Dienstagabend entdeckte eine Zeugin eine schwer verletzte Frau in der Nähe des Erotik-Kino-Centers an der Unionrampe. Trotz sofort eingeleiteter Erste-Hilfe-Maßnahmen durch die alarmierten Einsatzkräfte erlag die Frau noch am Tatort ihren Verletzungen.
Aufgrund der Verletzungsmuster gehen die Ermittler derzeit von einem Tötungsdelikt aus. Der Tatort wurde weiträumig abgesperrt, und die Spurensicherung der Kriminalpolizei ist im Einsatz. Gleichzeitig laufen großangelegte Fahndungsmaßnahmen nach dem mutmaßlichen Täter.
Die Polizei Offenburg bittet die Bevölkerung um Mithilfe und sucht dringend nach Zeugen, die am Dienstagabend zwischen der Hauptstraße und der Unionrampe verdächtige Beobachtungen gemacht haben. Hinweise nimmt die Polizei unter der Telefonnummer 0781 21-2820 entgegen.
Die Ermittlungen dauern an. Weitere Details, insbesondere zur Identität der Frau und möglichen Hintergründen der Tat, sind derzeit noch nicht bekannt.
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Das Gericht kam zu dem Schluss, dass der Mann seine Mutter aus Habgier tötete, um seine finanzielle Lage zu verbessern. Der Vorfall ereignete sich im April des vergangenen Jahres. Beim Prozessauftakt hatte der Angeklagte behauptet, sich nicht mehr an den Tag erinnern zu können.
Die 69-Jährige wurde am 20. April tot in ihrem Haus gefunden, nachdem Bekannte sie nicht mehr erreichen konnten und die Polizei verständigten. Noch am selben Tag wurde ihr Sohn als Tatverdächtiger festgenommen.
Die Frau lebte im selben Haus wie ihr Sohn und war gleichzeitig seine Vermieterin. Die Obduktion ergab, dass sie bereits mehrere Tage vor dem Auffinden verstorben war. Sie erlitt mehrere Stichverletzungen und wurde zudem mit einem stumpfen Gegenstand am Kopf verletzt. Laut Obduktionsbericht war die Gewalteinwirkung auf den Kopf letztlich todesursächlich.
Die Staatsanwaltschaft hatte eine lebenslange Haftstrafe gefordert, während die Verteidigung für eine Verurteilung wegen Totschlags mit einer milderen Strafe plädierte. Das Gericht folgte jedoch der Argumentation der Anklage und sprach den 40-Jährigen wegen Mordes schuldig.
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