Stutensee weist auf Regeln an den Baggerseen hin

Stutensee (pm/ms) – Mit der Hitze gehen wir alle gerne an Baggerseen. Dabei werden aber wohl öfter mal Regeln vergessen. Die Stadt Stutensee macht auf die nochmal aufmerksam.

Regeln an den Baggerseen

Die Stutenseer Baggerseen erfreuen sich jedes Jahr bei steigenden Temperaturen und Sonnenschein großer Beliebtheit. Viele Menschen nutzen die Seen, um sich zu entspannen und abzukühlen.  Damit die Natur nicht darunter leidet und alle ihren Besuch gleichermaßen genießen können, gibt es einige Regeln:

  • Im Seeuferbereich ist es nicht erlaubt, Fahrzeuge außerhalb der gekennzeichneten Flächen abzustellen, vor allem aber diese zu waschen oder zu reinigen.
  • Offenes Feuer und Grillen ist verboten. Dazu zählt auch das Rauchen von Shishas, da diese mit glühenden Kohle-Stückchen betrieben werden.
  • Zwischen dem 1. Mai und dem 30. September ist das Mitbringen von Tieren aller Art in die Badezonen verboten. Für Hunde gilt im gesamten Seeuferbereich grundsätzlich eine Leinenpflicht.
  • Abfall muss entsorgt werden. Wassergefährdende Stoffe sind verboten. Auch Lärm ist untersagt.
  • Das Betreten der Böschungen in der Laich- und Biotopzone sowie der Aufenthalt in der Fischereizone sind nur befugten Personen gestattet. Auch das Baden ist insbesondere in der Laich- und Biotopzone untersagt.
  • Das Segeln, Surfen, Bootfahren und Tauchen ist ebenfalls verboten. Ausnahmen gelten für den Bootsverkehr im Zusammenhang mit der Ausübung der Fischerei.

Vermehrtes Nacktbaden

Beim Ordnungsamt gehen vermehrt Beschwerden von Badegästen, insbesondere von Familien mit Kleinkindern ein, wo es um das Nacktbaden geht. In den Baggerseeverordnungen ist das Nacktbaden nicht explizit aufgeführt, der Aufenthalt im gesamten Baggerseegelände ist aber nur in der Art und Weise gestattet, die Sitte und Anstand im üblichen Sinne entspricht. Sicherlich hat sich in den letzten Jahrzehnten die Anschauung bezüglich dieser beiden Begriffe einem gewissen Wandel unterzogen. Aber man muss dennoch auch die andere Einstellung dazu respektieren und einen gewissen Kompromiss finden. Dies kann zum Beispiel in der Form erfolgen, dass das Nacktbaden nicht in der offiziellen Badezone, sondern an abgelegeneren Seeuferbereichen (außerhalb der Laich- und Fischereizonen) erfolgt.

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