
Mord mit Hammer und Kabelbindern oder Notwehr? Ehefrau in Karlsruhe vor Gericht
34 Schläge mit dem Hammer
Die 66-Jährige soll sich nach früheren Angaben der Ermittler im vergangenen Juni in der gemeinsamen Wohnung in Kronau mit ihrem Mann gestritten haben. Laut Gericht verabreichte die Deutsche ihrem Ehemann den Vorwürfen zufolge erst ein Schlafmittel, damit er sich nicht mehr so gut wehren könne. Dann soll sie ihm 34 Mal mit einem Hammer gegen Kopf und Oberkörper geschlagen und ihn schließlich mit Kabelbindern erstickt haben.
Die Tat hatte wohl eine lange Vorgeschichte. Die Frau gab in Vernehmungen an, jahrelang unter den Erniedrigungen ihres Mann es gelitten zu haben.
Frau spricht von Notwehr
Im Ermittlungsverfahren hatte die 66-Jährige die Tat eingeräumt, sich aber auf eine Notwehrsituation berufen, wie ein Gerichtssprecher mitteilte. Auch für den Prozess habe der Verteidiger eine Einlassung seiner Mandantin angekündigt.
Das Schwurgericht hat drei weitere Verhandlungstage angesetzt. Ein Urteil könnte es demzufolge in der zweiten Märzhälfte sprechen.
Mehrere Sachverständige geladen
Zum Prozessauftakt will die Große Strafkammer unter anderem zwei Polizisten als Zeugen hören. Später sollen zwei psychiatrische Sachverständige und ein rechtsmedizinischer Sachverständiger dem Gericht Rede und Antwort stehen.
Die 66-Jährige hatte damals den Angaben zufolge selbst den Notruf gewählt. Sie ließ sich widerstandslos festnehmen und kam in Untersuchungshaft. Der verständigte Notarzt konnte nur noch den Tod des 74-Jährigen feststellen.