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Pforzheimer Baptistenprediger wehrt sich gegen Volksverhetzungs-Urteil

Der Volksverhetzungs-Prozess gegen einen Prediger der «Baptistenkirche Zuverlässiges Wort Pforzheim» (BKZW) geht am Landgericht in die nächste Runde. Seine Anwälte haben das Urteil des Amtsgerichts angefochten.

Geldstrafe verhängt

In einer auch im Internet verbreiteten Predigt hatte der Redner im Juni 2023 unter anderem davon gesprochen, dass Homosexuelle eigentlich vom Staat vernichtet werden sollten. Diese Menschen seien gefährlich.

Solche Aussagen griffen die Menschenwürde an, sagte die Vorsitzende Richterin bei der Urteilsverkündung vergangenen Donnerstag. Diese wiege schwerer als die Religionsfreiheit. Sie verhängte eine Geldstrafe von 150 Tagessätzen zu 40 Euro. Damit wäre der 32 Jahre alte Mann vorbestraft.

Sein Verteidiger hatte einen Freispruch beantragt. Er argumentierte unter anderem, das vor Gericht gezeigte Video der Predigt sei als Beweismittel ungeeignet, da seine Authentizität nicht gesichert sei. Einen Antrag, dies von einem Sachverständigen prüfen zu lassen, lehnte die Richterin aber ab. Vorausgegangen war ein Strafbefehl. Den hatte der Prediger nicht akzeptiert.

Homophobie und Demokratiefeindlichkeit

Das Landesamt für Verfassungsschutz führt die «Baptistenkirche Zuverlässiges Wort Pforzheim» seit Mai 2023 als Beobachtungsobjekt im Phänomenbereich «Verfassungsschutzrelevante Delegitimierung des Staates». Ihr ideologischer Fokus liege auf der massiven Abwertung von Homosexuellen, die unverhohlen in öffentlich frei zugänglichen Reden gepredigt werde. Zudem sei sie demokratie-feindlich.

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