— © Foto: Stadt Pforzheim, Ljiljana Berakovic
Foto: Stadt Pforzheim, Ljiljana Berakovic

Pforzheim bleibt eine der sichersten Städte im Land

Pforzheim (pm/dk) – Auch wenn es viele überraschen dürfte – es ist wahr: Pforzheim gehört auch 2024 wieder zu den sichersten Großstädten in Baden-Württemberg. Das geht aus der aktuellen Polizeilichen Kriminalstatistik hervor, die jetzt veröffentlicht wurde. Mit 7.371 Straftaten pro 100.000 Einwohner liegt Pforzheim auf Platz zwei unter den kreisfreien Städten – direkt hinter Heilbronn (7.100). Damit ist die sogenannte Häufigkeitszahl im Vergleich zum Vorjahr (7.904) sogar weiter gesunken.

OB Boch lobt Polizei und Ordnungsdienst

Oberbürgermeister Peter Boch zeigt sich erfreut: „Ich danke dem Polizeipräsidium Pforzheim für die hervorragende Polizeiarbeit, die maßgeblich dazu beigetragen hat, dass unsere Stadt im Bereich der Sicherheit weiterhin eine Spitzenposition einnimmt.“ Er betont auch das Engagement der Stadtverwaltung selbst: „Seit dem 1. November 2024 ist unser Kommunaler Ordnungsdienst im Einsatz – konsequent und präsent, wenn sich Einzelne nicht an Regeln halten. Die Rückmeldungen aus der Bevölkerung sind sehr positiv.“

Zu den weiteren Maßnahmen zählen unter anderem die Anti-Graffiti-Meldestelle, ein Verbindungsbeamter der Polizei für das Rathaus und neue mobile Antiterrorsperren. Letztere wurden nach den erschütternden Anschlägen in Mannheim, München und Magdeburg angeschafft, um Veranstaltungen besser zu schützen.

Sicherheitsdezernent Büscher: Mehr Videoüberwachung wünschenswert

Erster Bürgermeister Dirk Büscher macht deutlich, dass es nicht nur um Zahlen geht: „Uns ist bewusst, dass das subjektive Sicherheitsempfinden nicht immer mit der Statistik übereinstimmt. Deshalb setzen wir auf mehr Sichtbarkeit, Prävention und gezielte Zusammenarbeit von Polizei und Verwaltung.“ Wichtig sei, dass sich alle Menschen in Pforzheim sicher fühlen – zu jeder Zeit.

Büscher spricht sich zudem erneut für erweiterte rechtliche Möglichkeiten bei der Videoüberwachung aus: „Derzeit darf außerhalb von Gebäuden nur überwacht werden, wenn es sich um einen Kriminalitätsbrennpunkt handelt. Ich würde mir wünschen, dass der Gesetzgeber die Hürden senkt – im Sinne einer effektiven Kriminalitätsprävention.“

Anzeige
expand_less