
Gericht gibt grünes Licht für Volksbegehren gegen XXL-Landtag
Region (dpa/dk) – In einem richtungsweisenden Urteil hat der Verfassungsgerichtshof in Stuttgart entschieden, dass die Bürger von Baden-Württemberg ein Volksbegehren zur Reduzierung der Größe des Landtags einleiten dürfen. Die FDP, die das Volksbegehren mit dem Titel „XXL-Landtag verhindern“ initiiert hat, begrüßte die Entscheidung und plant nun, fleißig Unterschriften zu sammeln. Das Ziel: eine drastische Reduzierung der Wahlkreise von derzeit 70 auf nur noch 38. Dafür müssen rund 770.000 Unterschriften gesammelt werden.
Erfolg für die FDP vor dem Verfassungsgericht
Hintergrund des Streits war die Ablehnung des Volksbegehrens durch das Innenministerium, das die geplante Gesetzesänderung als verfassungswidrig betrachtete. Doch das Verfassungsgericht gab der FDP nun recht und erklärte das Volksbegehren für zulässig. „Das Volksbegehren verfolgt mit dem Ziel, die Größe des Landtags auf die Mindestgröße von 120 Abgeordneten oder eine allenfalls geringfügig höhere Zahl zu begrenzen, ein legitimes Anliegen“, so die Richter in ihrer Entscheidung.
FDP-Landeschef Hans-Ulrich Rülke zeigte sich nach der Verkündung des Urteils erfreut und kündigte an, mit der Sammlung der erforderlichen Unterschriften schnellstmöglich zu beginnen: „Wir werden unser Bestes tun, um das zu erreichen.“
Wahlrecht und Überhangmandate als Streitpunkte
Der Hintergrund des Volksbegehrens liegt in der Einführung des Zwei-Stimmen-Wahlrechts in Baden-Württemberg im Jahr 2022. Seitdem werden mit der Erststimme Wahlkreiskandidaten direkt gewählt, während die Zweitstimme eine Partei favorisiert. Doch durch das neue System kam es zu einer Vielzahl von Überhangmandaten, die die Zahl der Abgeordneten unnötig in die Höhe trieben. Dies führt dazu, dass der Landtag derzeit 154 Abgeordnete hat, anstatt der ursprünglich geplanten Mindestzahl von 120 Sitzen.
FDP und andere Kritiker befürchten, dass der Landtag nach der nächsten Wahl 2026 auf über 200 Abgeordnete anwachsen könnte, was die Arbeit des Parlaments unnötig verkomplizieren würde.
Wie geht es jetzt weiter?
Das Innenministerium erklärte, man werde nun mit den Initiatoren des Volksbegehrens Details über den Ablauf der Unterschriftensammlung besprechen und dann die Fristen im Staatsanzeiger bekanntgeben. Wichtig für die Initiatoren ist, dass innerhalb von sechs Monaten 10 Prozent der Wahlberechtigten, also rund 770.000 Menschen, ihre Unterschrift leisten müssen, damit das Volksbegehren in Kraft treten kann. Wenn dies gelingt, wird der Gesetzesentwurf dem Landtag zur Abstimmung vorgelegt. Falls der Landtag nicht zustimmt, folgt eine Volksabstimmung.
Unklarer Zeitrahmen für Wahlrechtsreform
Selbst wenn das Volksbegehren erfolgreich sein sollte, könnte eine Wahlrechtsreform nicht mehr vor der Landtagswahl 2026 in Kraft treten, da die Fristen für eine rechtzeitige Änderung des Wahlrechts bereits abgelaufen sind. Trotzdem betrachtet die FDP den Erfolg des Volksbegehrens als wichtigen Schritt für die Zukunft.
Bereits in der Vergangenheit gab es einen Versuch zur Verkleinerung des Landtags, der jedoch nicht genug Unterschriften sammeln konnte. Rülke zeigte sich jedoch optimistisch, dass dieser Anlauf mehr Unterstützung finden wird und sprach von „mehr Schwung“ für das aktuelle Volksbegehren.