
Doppelte Buchführung - Pforzheimer Unternehmer wegen Renten-Betrugs verurteilt
Pforzheim (pol/tk) – Der Karlsruher Zoll hat einen Sozialversicherungsschaden in Höhe von über 64.000 Euro aufgedeckt. Ein Transportunternehmer aus Pforzheim wurde zu einem Jahr und vier Monaten auf Bewährung verurteilt.
Betriebsprüfung entdeckt doppelte Buchführung
Angestoßen wurden die umfangreichen Ermittlungen durch eine Mitteilung der Deutschen Rentenversicherung, welche im Rahmen einer Betriebsprüfung des Unternehmens Unstimmigkeiten feststellte. Die weitere Prüfung und sich anschließende Ermittlungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit Karlsruhe ergaben, dass der Inhaber der Firma seine Arbeitnehmenden in verschiedenen Lohnabrechnungssystemen erfasste.
Rentenversicherung betrogen
„Dies hatte zur Folge, dass er zwar seinen Arbeitnehmern den vereinbarten Lohn auszahlte und ihnen die entsprechenden Abrechnungen aushändigte, gegenüber der Deutschen Rentenversicherung jedoch vorgab, wesentlich geringere Löhne auszuzahlen und entsprechend veränderte Abrechnungen an diese übermittelte.“ erklärt Alina Holm, Pressesprecherin beim Hauptzollamt Karlsruhe.
Haftstrafe auf Bewährung
Nunmehr wurde der 52-jährige Transportunternehmer aus Pforzheim wegen Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt in 50 Fällen rechtskräftig vom Amtsgericht Pforzheim zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und vier Monaten verurteilt. Die Vollstreckung der Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt. Ferner wurde durch das Gericht angeordnet, dass der Unternehmer den entstandenen Schaden in Höhe von über 64.000 Euro zu ersetzen hat.