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Symbolbild: FKB

Betrunkener Fluggast sorgt für Verzögerung am FKB

Rheinmünster (pol/svs) – Weil ein Passagier knapp zwei Promille Alkohol intus hatte, hat ein Pilot am Flughafen Karlsruhe/Baden-Baden sich geweigert ihn mitzunehmen. Der Mann musste aus dem Flugzeug gebracht werden.

Bekannter musste Betrunkenen abholen

Nicht nur in Rheinmünster und im Umfeld des lokalen Airports sorgen die Polizeibeamten des Polizeipostens Rheinmünster-Flughafen für Sicherheit, auch im Inneren gibt es immer wieder Anlässe, die ein Einschreiten für die Flugsicherheit zur Folge haben. So sorgte beispielsweise die erhebliche Alkoholisierung von rund zwei Promille dafür, dass am Samstag gegen 11 Uhr einem 45 Jahre alten Passagier durch den Piloten der Mitflug verweigert wurde. Die Polizeibeamten mussten den Mittvierziger schließlich aus dem Flugzeug geleiten und zur Abholung verständigten Angehörigen überstellen.

Waffe im Koffer transportiert

Gleich zweimal mussten die Beamten ebenfalls am Samstag an der Fluggastkontrolle aktiv werden. Kurz vor 14 Uhr und nur zwei Stunden später erneut, waren verdächtige Gepäckstücke durchleuchtet worden. Wie sich in beiden Fällen jedoch herausstellte, sorgten lediglich harmlose Flüssigkeiten zusammen mit Kabeln von elektrischen Geräten für ein zunächst verdächtiges Bild und das gebotene polizeiliche Handeln. Mit deutlicheren Konsequenzen muss sich seit dem Montagmorgen ein Passagier auseinandersetzen, der in seinem aufgegebenen Gepäck offenbar eine Waffe transportierte. Bei der Kontrolle kam gegen 5 Uhr zum Vorschein, dass sich im Koffer eine offenbare Schreckschusswaffe befand, die über keinerlei Kennzeichnungen verfügte. Der 52 Jahre alte Mann sieht nun einem Ermittlungsverfahren wegen eines Verstoßes gegen das Waffengesetz entgegen.

Ebenfalls am Montag, gegen 8:30 Uhr wurden bei einer Fluggastkontrolle Medikamente bei einem 26-jährigen Passagier aufgefunden, die er ohne entsprechende Verschreibung beziehungsweise Erlaubnis besaß. Das wegen seiner aufputschenden Wirkung oft missbräuchlich genutzte Pharmaprodukt wurde daraufhin sichergestellt und ein Ermittlungsverfahren wegen eines Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz eingeleitet.

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