— © Foto: Symbolbild, Zollverwaltung
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Berufung eingelegt: Urteil gegen mutmaßlichen Fluchthelfer wird geprüft

Bruchsal (dpa/dk) – Die Flucht eines Häftlings aus der Justizvollzugsanstalt (JVA) Bruchsal hat nicht nur bundesweit Schlagzeilen gemacht, sondern auch juristische Konsequenzen nach sich gezogen. Doch das Urteil gegen einen mutmaßlichen Fluchthelfer ist noch nicht rechtskräftig: Sowohl die Staatsanwaltschaft als auch die Verteidigung haben Berufung gegen das Urteil des Amtsgerichts Landau eingelegt.

Mutmaßlicher Fluchthelfer verurteilt – aber Urteil noch nicht rechtskräftig

Das Amtsgericht Landau hatte am 18. Februar einen Mann zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt, weil er dem entflohenen Häftling geholfen haben soll, Deutschland zu verlassen. Nach Überzeugung des Gerichts brachte der Angeklagte den verurteilten Mörder im Oktober 2023 nach Polen. Da sowohl die Anklage als auch die Verteidigung mit dem Urteil nicht einverstanden sind, wird der Fall nun in der nächsten Instanz weiterverhandelt.

Flucht trotz Fußfessel und Bewachung

Die Flucht hatte damals für Aufsehen gesorgt. Der Häftling konnte sich bei einem begleiteten Ausgang in Germersheim trotz elektronischer Fußfessel und Bewachung durch zwei JVA-Mitarbeiter in ein Waldgebiet absetzen. Anschließend verlor sich seine Spur – bis ihn Zielfahnder neun Monate später in der Republik Polen aufspürten und festnahmen.

Wie geht es weiter?

Durch die eingelegte Berufung wird sich nun eine höhere Instanz mit dem Fall befassen. Ob die Strafe für den mutmaßlichen Fluchthelfer bestehen bleibt, verschärft oder gemildert wird, bleibt abzuwarten. Der Fall zeigt jedoch erneut die Herausforderungen und Sicherheitslücken bei begleiteten Häftlingsausgängen auf.

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