Baden-Baden: Wegen Missbrauchs verurteilter Schwimmlehrer schweigt

Im Prozess um die Sicherungsverwahrung eines wegen zigfachen Kindesmissbrauchs verurteilten Schwimmlehrers hat der Angeklagte zum Auftakt am Donnerstag keine Angaben gemacht. Das Landgericht Baden-Baden muss klären, ob der 38-Jährige nach Absitzen seiner Haftstrafe frei kommt. Eine andere Kammer des Gerichts hatte den Mann im November 2018 wegen teils schweren sexuellen Missbrauchs in mehr als 130 Fällen zu zwölf Jahren Haft verurteilt.

Sicherungsverwahrung?

Zudem ordnete sie die anschließende Sicherungsverwahrung an. Diese verhängen Gerichte im Gegensatz zur Haft nicht als Strafe, sondern als präventive Maßnahme. Sie soll die Bevölkerung vor Tätern schützen, die auch nach Verbüßung der Haft als gefährlich gelten.

Urteil am 10. März geplant

Gegen das Urteil legte der Mann erfolgreich Revision ein. Der BGH bestätigte das Strafmaß, kassierte im Jahr 2019 wegen Rechtsfehlern aber die Sicherungsverwahrung. Daher wird nun neu verhandelt. Eine Entscheidung könnte den Planungen zufolge am 10. März fallen.

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