Zweite Rheinbrücke: Rheinland-Pfalz kann nach Urteil weiter planen

18. September 2020 , 12:16 Uhr

Karlsruhe/Wörth (dpa/lk) –Im Rechtsstreit um den Bau der zweiten Rheinbrücke zwischen dem rheinland-pfälzischen Wörth und Karlsruhe ist der Weg für die weiteren Planungen frei. Das Bundesverwaltungsgericht habe eine Beschwerde der Umweltschutzorganisation BUND zurückgewiesen, teilte das rheinland-pfälzische Verkehrsministerium am Freitag auf Anfrage mit. Somit sei eine frühere Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts rechtskräftig und der rheinland-pfälzische Planfeststellungsbeschluss zum Neubau der zweiten Rheinbrücke bestandskräftig.

Planungen können beginnen

„Damit haben wir ein wichtiges Ziel für den Bau der zweiten Rheinbrücke zwischen Wörth und Karlsruhe erreicht und können mit der detaillierteren Planung beginnen“, meinte eine Sprecherin. Die Schritte, um vollziehbares Baurecht in Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz zu erhalten, würden weiter vorangetrieben. „Sobald die Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen erfolgreich abgeschlossen sind, sowie eine Freigabe der Bundesmittel durch das Bundesverkehrsministerium als Baulastträger erfolgt ist, kann mit dem Bau der zweiten Rheinbrücke begonnen werden“, erklärte sie. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig bestätigte, dass die Beschwerde des BUND gegen die Nichtzulassung der Revision zurückgewiesen worden sei. Die Umweltschutzorganisation hatte sich gegen eine Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz aus 2019 gewandt.

Vergleich auch baden-württembergischer Seite

Die neue Brücke zwischen Wörth und Karlsruhe soll etwa 1,4 Kilometer entfernt von der alten, völlig überlasteten Rhein-Querung entstehen. Die Einigung sieht unter anderem einen Geh- und Radweg und eine bessere Radanbindung an die alte Brücke vor. Auf baden-württembergischer Seite wurde der Rechtsstreit bereits beigelegt. Im Juni hatten sich Vertreter der Stadt Karlsruhe, des BUND und des Landes Baden-Württemberg auf einen Vergleich geeinigt.

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