Landau (pm/lk) – Ministerpräsidentin Malu Dreyer hat am Mittwoch in Mainz den Corona-Perspektivplan für die kommenden Wochen vorgestellt. Geplant sind ab Freitag, 18. Juni, zusätzliche Lockerungen. Demnach werden private Veranstaltungen unter bestimmten Voraussetzungen wieder erlaubt, Freizeiteinrichtungen dürfen im Innenbereich öffnen und auch die Regeln im Sport, im Tourismus und für die Kultur werden weiter gelockert.
Leben kehrt nach Landau zurück
Landaus Oberbürgermeister Thomas Hirsch begrüßt die neuen Regeln ausdrücklich. „Der nächste »Schwung« Lockerungen kommt zur rechten Zeit. Die Inzidenzen sinken, die Temperaturen steigen und die Menschen, gerade die Familien und die Kinder, haben sich nach einem langen Corona-Winter ein Stück sommerliche Normalität mehr als verdient.“ Er sei sehr froh, dass in Landau Einrichtungen wie das Freibad und der Zoo oder auch Angebote wie der Kindertag und das Public Viewing zur Fußball-Europameisterschaft im Sommer 2021 Corona-konform funktionieren würden, so der Stadtchef und Jugenddezernent weiter. „Es ist schön zu sehen, dass das Leben Zug um Zug wieder in unsere Stadt zurückkehrt. Dabei bleibt unser Motto weiter: So viel Sicherheit wie nötig und so viele Lockerungen wie möglich.“ Trotzdem müsse weiterhin Vorsicht und Rücksicht gelten. Die Maßnahmen Abstand, Hygiene und Maske müssten weiter beachtet werden.
Öffnungsschritte ab dem 18. Juni
- Öffnung des Innenbereichs von Freizeiteinrichtungen (z.B. Indoorminigolf, Indoorspielplätze) mit Test und Personenbeschränkung.
- Private Veranstaltungen bei einer Inzidenz unter 100: Diese sind innen und außen auch in gemieteten Räumen mit max. 25 Personen möglich, bei privaten Veranstaltungen im Innenbereich besteht Testpflicht, Geimpfte und Genesene werden nicht einberechnet.
- Private Veranstaltungen bei einer Inzidenz unter 50: Diese sind ausschließlich im Freien mit bis zu 50 Personen möglich. Geimpfte und Genesene werden nicht einberechnet.
- Ausübung von Sport/Kultur bei einer Inzidenz unter 100: 30 teilnehmende Personen sind im Freien gestattet.
- Ausübung von Sport/Kultur bei einer Inzidenz unter 50: Außen sind 50 teilnehmende Personen ohne Test gestattet. Im Innenbereich gilt dies für 20 Personen mit Test, für Kinder bis einschließlich 14 Jahre entfällt drinnen die Testpflicht.
- Veranstaltungen im Kultur/Sportbereich bei einer Inzidenz unter 100: Veranstaltungen können mit 250 Zuschauern außen ohne Test stattfinden.
- Veranstaltungen im Kultur/Sportbereich bei einer Inzidenz unter 50: Im Innenbereich sind 250 Gäste mit Test zugelassen, für den Außenbereich gilt: 500 Zuschauer können eine entsprechende Veranstaltung besuchen.
- Zuschauer im Amateursport sind in selber Anzahl wie im Profisport wieder zugelassen.
- Auftrittsbetrieb mit Zuschauern in der Laienkultur ist in selber Anzahl wie in öffentlichen und gewerblichen Kultureinrichtungen wieder möglich.
- Hallen- und Spaßbäder sowie Thermen öffnen mit vorzuhaltendem Hygienekonzept, Test und 50 Prozent Kapazitätsbegrenzung.
- Öffnung aller Campingplätze und deren Gemeinschaftseinrichtungen wird wieder gestattet. Bei gastronomischen Angeboten, Sport oder Wellness gelten die entsprechenden Regelungen.
- Kantinen können für Betriebsangehörige ohne Test öffnen.
- Jugendfreizeiten sind mit Übernachtung möglich.
Öffnungsschritte ab dem 2. Juli
- Weitere Lockerung der Kontaktbeschränkung auf max. zehn Personen aus verschiedenen Hausständen.
- Privatveranstaltungen (Hochzeiten, Geburtstage, etc.) bei einer Inzidenz unter 100: Private Veranstaltungen Innen und Außen in gemieteten Räumen sind mit 75 Personen wieder möglich. Im Innenbereich gilt die Testpflicht. Geimpfte und Genesene zählen nicht mit.
- Privatveranstaltungen bei einer Inzidenz unter 50: Außen können bis zu 100 Personen zusammen feiern. Geimpfte und Genesene zählen nicht mit.
- Fachmessen, Spezialmärkte, Flohmärkte (auch mit Kirmeselementen) sind unter Auflagen wieder möglich.
- Kultur- und Sportveranstaltungen können innen wieder mit 350 Zuschauerinnen und Zuschauern stattfinden. Es gilt die Testpflicht. Für den Außenbereich sind weiterhin bis zu 500 Gäste zugelassen.
- Busreisen und Schiffsreisen sind mit Maske, Test und maximal 50 Prozent Belegung wieder möglich.
- Die Personenbegrenzung (z.B. Einzelhandel) wird gelockert: es gilt nunmehr überall eine Person je 10 qm, die strengere Regelung bei Flächen ab 801 qm entfällt.