Stuttgart (dpa/ass) – In Baden-Württemberg können ab Montag wieder mehr Studierende in Präsenz an den Hochschulen und Universitäten im Land lernen. Die Landesregierung hat in der Nacht zu Sonntag Ausnahmen in die Corona-Verordnung des Landes aufgenommen. Sie gelten demnach für Studierende, die unmittelbar vor dem Abschluss oder vor abschlussrelevanten Teilprüfungen stehen. Die geänderte Verordnung tritt am Montag in Kraft. Bislang gab es lediglich Ausnahmen für Studierende im ersten Semester und für Lehrinhalte, die sich nicht ins Digitale übertragen lassen, wie etwa Laboruntersuchungen.
Zudem wurden die Vorgaben für den Nachweis von Corona-Schnelltests angepasst. Die neue Verordnung sieht vor, dass auch Firmen, Dienstleister wie etwa Friseure sowie Schulen und Kitas Nachweise über Schnelltests ausstellen dürfen. Voraussetzung dafür ist, dass der Test durch fachkundiges oder geschultes Personal vorgenommen wird. Bei entsprechend zugelassenen Tests dürfe man sich auch selbst testen, solange ein geeigneter Beschäftigter den Test überwacht und das Ergebnis bescheinigt, so das Staatsministerium.