Baden-Baden (dpa/lsw) – Das Land Thüringen hat es vorgemacht: Um denkmalgeschützte Immobilien zu retten, sind Enteignungen möglich. Doch für das Neue Schloss Baden-Baden und das Schlosshotel Bühlerhöhe ist das bis jetzt keine Option. Enteignung sei als „Ultima Ratio“ eine Möglichkeit, heißt es aus dem Stuttgarter Ministerium für Landesentwicklung. Aus Denkmalschutzgründen sei aber derzeit nichts zu machen.
Die legendären Immobilien fristen seit langem ein trauriges Dasein. Ausländische Investoren haben sie vor Jahren gekauft, um sie zu Luxusresorts der Extraklasse aufzumöbeln. Aus den Plänen ist bislang nichts geworden. In der Region wachsen die Zweifel an der Realisierung. „Es ist ein Drama“, sagt Bühls Oberbürgermeister Hubert Schnurr (parteilos), auf dessen Gemarkung die Bühlerhöhe liegt. Die Kommune kann die Immobilie bau- und denkmalrechtlich überprüfen. Solange das Gebäude beheizt und unterhalten werde, sei nichts zu machen.
Einen bundesweiten Präzedenzfall im Denkmalschutz gibt es in Thüringen: Schloss Reinhardsbrunn war im Juli 2018 mit Beschluss des Landesverwaltungsamtes enteignet worden, um es vor dem Verfall zu retten. Eine Consulting-Firma, die das Anwesen besaß, hatte jahrelang nichts an dem Ensemble gemacht. Nach einem zähen Rechtsstreit ebnete schließlich ein Gericht vor gut einem Jahr den Weg zur Enteignung des historischen Gebäudes.