Karlsruhe (pm/svs) – Radfahrer müssen künftig den Drahtesel stehen lassen, wenn sie in der Karlsruher Fußgängerzone, in der Kaiserstraße unterwegs sind. Überqueren dürfen sie die Kaiserstraße allerdings noch. Das Radverbot war notwendig, weil es einfach zu viele Unfälle, wegen der noch liegenden Schienen gegeben hat.
Nach Ende des Schienenverkehrs auf der Kaiserstraße hat sich dort ein Unfallschwerpunkt entwickelt. Im Streckenabschnitt der Kaiserstraße, zwischen Karlstraße und Waldhornstraße, verzeichnete die Polizei viele Unfälle mit Radbeteiligung. Insgesamt wurden im Bewertungszeitraum 30 Personen verletzt. Drei davon schwer. Hauptunfallursache ist dabei, dass Radfahrende alleinbeteiligt in den Schienenbereichen zu Fall kommen.
Zunächst wurde geprüft, ob bauliche Maßnahmen möglich sind, um die Sturzgefahr im Bereich der Gleise zu vermindern. Die Schienen und die darin verbauten Senkkästen dienen jedoch weiterhin der Ableitung von Oberflächenwasser in der Kaiserstraße. Vor diesem Hintergrund hat sich die Stadtverwaltung in enger Absprache mit der Polizei dazu entschieden, den ausnahmsweise zulässigen Radverkehr in der Fußgängerzone der Kaiserstraße zu verbieten. Die Sperrung betrifft dabei ausschließlich ein Befahren der Fußgängerzone in Ost-West beziehungsweise West-Ost Richtung. Ein Queren der Kaiserstraße in den Fächerstraßen wird weiterhin erlaubt sein.