Baden-Baden (dpa/lsw) – Das Zollamt Baden-Baden hat einen Flammenwerfer in einem Paket aus den USA beschlagnahmt – er war angeblich nicht echt, funktionierte aber. Wie das Hauptzollamt Karlsruhe am Freitag mitteilte, hatte der 34-Jährige Empfänger darauf verwiesen, dass er den Flammenwerfer ausschließlich für Sammlerzwecke erworben habe und auf eine Wertsteigerung des Gegenstands setze. Auch stand auf der Verpackung, der waffenähnliche Gegenstand sei kein Flammenwerfer („Not a Flamethrower“).
Da die Flammen daraus aber der Behörde zufolge eine Reichweite von mehreren Metern haben, das Ungetüm einer echten Waffe sehr ähnelte und es deshalb als gefährlicher Gegenstand eingestuft wurde, wurde der Flammenwerfer sichergestellt. Gegen den 34-Jährigen wurde ein Strafverfahren wegen des Verdachts des Verstoßes gegen das Waffengesetz eingeleitet. Die weiteren Ermittlungen werden von der Zollfahndung übernommen.