Karlsruhe (dpa/lk) – Zum Start der sogenannten Bundes-Notbremse sind beim Bundesverfassungsgericht zahlreiche Eilanträge und Verfassungsbeschwerden eingegangen.
Am Donnerstag und Freitag seien bisher rund 25 Verfahren registriert worden, die sich gegen das verschärfte Infektionsschutzgesetz richteten – und es gehe laufend mehr ein, sagte ein Gerichtssprecher in Karlsruhe auf Anfrage. Der überwiegende Teil der Klagen richtet sich demnach gegen das gesamte Maßnahmenpaket. Unter den Klägern seien mehrere Anwälte und ein SPD-Bundestagsabgeordneter. Wann es erste Entscheidungen gibt, sei nicht abzusehen.
Die bundesweit verbindlichen Regeln für schärfere Corona-Maßnahmen waren am Freitag in Kraft getreten. Die Notbremse greift ab 0 Uhr in der Nacht zum Samstag. In Landkreisen, die drei Tage lang eine Sieben-Tage-Inzidenz von 100 überschritten haben, gelten dann unter anderem Ausgangsbeschränkungen zwischen 22 Uhr und 5 Uhr.
Noch vor Beschluss des Gesetzes hatten verschiedene Seiten Verfassungsbeschwerde angekündigt, so etwa die FDP, die Freien Wähler, der SPD-Abgeordnete Florian Post und die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF). Allerdings ist noch unklar, ob überhaupt direkt in Karlsruhe geklagt werden kann. Die Bundesregierung geht davon aus, dass die Kläger zunächst die Verwaltungsgerichte anrufen und sich durch die Instanzen klagen müssen. Auch diese Frage dürfte nun mit vom Bundesverfassungsgericht beantwortet werden.