Karlsruhe (pol/msch) – Plakate von der umstrittenen Rechtsaußen-Partei sind häufig Opfer von Zerstörung und Vandalismus. Das ist jedoch kein Kavaliersdelikt und kann bestraft werden. Jetzt ermittelt die Polizei, nachdem einige AfD-Wahlplakate in Karlsruhe zerstört wurden.
Seit Anfang November wurden bereits über 180 Wahlplakate der rechtskonservativen Partei – viele politische Beobachter bezeichnen sie auch als in Teilen rechtsextrem – beschmiert. Manchmal wurden die Plakate auch vollends zerstört oder mitsamt des Plakatständers geklaut. Alleine in der vergangenen Woche wurden rund 40 Fälle von Beschädigungen bei der Polizei angezeigt. Insgesamt liegt die Schadenshöhe bei mehreren tausend Euro.
Obwohl die Plakate im öffentlichen Raum hängen, gehören sie den Parteien, die sie aufgehängt haben. Eine Beschädigung gilt folglich als Sachbeschädigung und kann bestraft werden. Gleiches gilt, wenn das Plakat abgehängt und mitgenommen wird. Das gilt sogar als Diebstahl und kann noch härter bestraft werden.