Alpirsbach (dpa/dk) – Alpirsbach hat einen neuen Bürgermeister gewählt. Und das sehr klar. Doch wird er im Juli auch sein Amt antreten? Eine Anklage wegen des Verdachts der Bestechlichkeit sorgt für Wirbel.
Eine Anklage wegen des Verdachts der Bestechlichkeit sorgt nach der Bürgermeisterwahl in Alpirsbach für Wirbel in dem Schwarzwaldort. Kurz nach seinem Wahlerfolg gegen Amtsinhaber Michael Pfaff holt den mit fast 56 Prozent in der Stichwahl gewählten Sven Christmann die Vergangenheit ein. Nach Medienberichten über eine laufende Anklage geht der parteilose Polizeihauptkommissar in die Offensive. «Wie für jeden Beschuldigten gilt auch für mich die Unschuldsvermutung», betonte er am Freitag auf seiner Homepage in einer längeren Erklärung. Christmann reagierte damit auf eine Anklage der Staatsanwaltschaft Pforzheim vom November 2022, über deren Zulassung das Landgericht Karlsruhe bislang nicht entschieden hat. Hintergrund ist die Beschaffung von Trocknungsschränken für die Polizei.
In seiner Erklärung betont Christmann nun, er habe zu keinem Zeitpunkt bestritten, dass er in ein Ermittlungsverfahren einbezogen sei. Was seinen Beitrag zu dem Beschaffungsvorgang angehe, habe er ein reines Gewissen und sei «restlos davon überzeugt, dass ich stets pflichtgemäß gehandelt habe». Er gehe fest davon aus, dass dies auch zweifelsfrei festgestellt werde. Zugleich fügte Christmann in der Erklärung hinzu:
Meine Erfahrung aus rund 30 Jahren im behördlichen Dienst ist, dass hoheitliche Tätigkeiten und Positionen mit großer Verantwortung oder mit Nähe zu politischen Ämtern eine erhöhte Gefahr mit sich bringen, in derartige unangenehme und belastende Situationen zu geraten.
Das auszuhalten, erfordere hohe Krisenfestigkeit und Resilienz, insbesondere wenn man der Überzeugung sei, pflichtgemäß und rechtmäßig gehandelt zu haben und auf diese Feststellung lange warten müsse. Die Situation sei auch für die Familie belastend. «Wir wünschen uns alle, dass durch die Justiz schnell Klarheit geschaffen wird.» Den Alpirsbachern versicherte er, dass er sein Amt als Bürgermeister pflichtbewusst ausüben werde.
Zum 1. Juli soll der neue Bürgermeister sein Amt in dem 6000-Einwohner-Ort im Kreis Freudenstadt antreten. Das ist der Plan. In der Stadtverwaltung kann man nur «abwarten», wie es auf Nachfrage von dort heißt.
Aus rechtlicher Sicht ist kein Kandidat verpflichtet, über noch laufende Verfahren zu informieren, bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung gilt die Unschuldsvermutung,
betont eine Sprecherin des Landratsamtes Freudenstadt. Bislang liegt der Rechtsaufsichtsbehörde auch kein Einspruch gegen die Wahl vor. Die Wahlanfechtungsfrist endet Ende nächster Woche. «Wir prüfen die Wahl, nachdem die Anfechtungsfrist abgelaufen ist», so die Behördensprecherin.