Region (pm/svs) – Noch ist der Winter bei uns in der Region noch nicht so wirklich da. Klar, es ist kälter, aber von Schnee und Glatteis noch keine Spur. Die Winterdienste in der Region sind aber schon auf alle Eventualitäten vorbereitet, die Streusalzlager in Karlsruhe, Calw und Rastatt sind gut gefüllt und die Mitarbeiter der Straßenmeistereien stehen in den Startlöchern. Aber auch als Privatperson gibt es einiges in Sachen Räum,- und Streupflicht zu beachten. Denn sollte jemand vor eurem Haus wegen Glatteis stürzen, tragt ihr die Verantwortung und haftet dafür. Die Gehflächen in Pforzheim müssen beispielsweise werktags bis 6.30 Uhr, an Sonn- und Feiertagen bis 8.00 Uhr geräumt und gestreut werden.
Der Winter steht vor der Tür und die rund 450 MitarbeiterInnen der 15 Autobahnmeistereien im Südwesten sind darauf bestens vorbereitet: Sie haben die Einsatzbereitschaft ihrer rund 100 Streu- und Räumfahrzeuge überprüft, rund 40 Salzhallen und Solelager mit 36.500 Tonnen Salz und 2.000.000 Liter Sole (Flüssigsalz) ausgestattet sowie eine tägliche Einsatzbereitschaft rund um die Uhr sichergestellt. Denn die Befahrbarkeit der Autobahnen und die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer haben für sie höchste Priorität. Alle Autobahnstrecken, Zu- und Abfahrten sowie Rast- und Park-&-WC-Anlagen (PWC) werden von den Einsatzkräften der Autobahn GmbH rund um die Uhr geräumt und gestreut, wenn es die winterliche Wetterlage erfordert. Bei extremer Witterung werden besonders wichtige und gefährliche Straßenabschnitte wie Brücken oder Steigungsbereiche mit Priorität geräumt, damit der Verkehr nicht zum Erliegen kommt.
Nachdem in den kommenden Monaten stets mit Schneefall und Glatteis zu rechnen ist, wird auf die Verpflichtung der Anlieger (zum Beispiel Eigentümer, Mieter und Pächter) von bebauten und unbebauten Grundstücken hingewiesen, die an den Grundstücken entlang führenden Gehflächen von Schnee und Eis zu räumen und sie bei winterlicher Straßenglätte zu streuen.
Zur allgemeinen Räum- und Streupflicht wird darauf hingewiesen, dass nach der Streupflichtsatzung der Stadt Pforzheim Gehflächen auf eine solche Breite von Schnee- oder winterlicher Straßenglätte zu befreien sind, dass die Sicherheit und Flüssigkeit des öffentlichen Fußgängerverkehrs gewährleistet ist. Hierzu darf der Schnee aber nicht auf die Fahrbahn geschoben werden. Wird der Schnee auf die Fahrbahn geworfen, droht dem Verursacher ein Bußgeldverfahren.
An Treppenanlagen und Staffelwegen genügt es, wenn auf jeder Seite eine für den Fußgängerverkehr ausreichende Gehfläche in einer Breite von 1,2 Meter vom Schnee geräumt und gestreut wird.
Die Gehflächen in Pforzheim müssen beispielsweise werktags bis 6.30 Uhr, an Sonn- und Feiertagen bis 8.00 Uhr geräumt und gestreut werden.
Die Nationalparkverwaltung macht sich startklar für den Winter: Beim Loipenspurteam ist alles vorbereitet für den ersten Einsatz, die Rangerinnen und Ranger bringen die Schilder für die anstehende Saison ins Gelände. „Aus dem vergangenen Winter hatten wir den klaren Auftrag mitgenommen, nach guten Kompromissen für die unterschiedlichen Interessen unserer Gäste und besondere Gefahrenstellen zu suchen“, sagt Urs Reif, leitender Ranger im Nationalpark. Denn an den schneereichen Tagen hatte das Rangerteam vielerorts eine angespannte Stimmung wahrgenommen. „Einerseits gab es ein erhöhtes Aufkommen von Wanderern mit dem Wunsch nach gut begehbaren Wegen; andererseits hatten wir die Loipen in steilen Abschnitten aus Sicherheitsgründen für Fußgänger gesperrt“, bestätigt Tim Tschöpe, Koordinator der Loipenpflege zusammen. Das führte zum Teil zu Unmut bei beiden Nutzergruppen.
„Wir haben uns mit unserem Besucherlenkungsteam alle kritischen Punkte nochmal genau angeschaut und nach den jeweils besten Kompromissen gesucht“, berichtet Reif. „Dabei haben wir versucht, alle Interessen zu bedenken, Daten aus den Besucherzählungen berücksichtigt – und juristische wie auch pragmatische Aspekte miteinbezogen.“ Im Ergebnis können einige Loipen für Langläuferinnen und Langläufer reserviert bleiben, während es in anderen Bereichen nicht ohne Doppelnutzung geht. „Ergänzend zu den verfügbaren Karen werden wir Hinweise anbringen, damit unsere Gäste wissen, wo sie wandern dürfen. Wir bitten alle darum, Rücksicht zu nehmen und die Schilder zu beachten“, sagt Tim Tschöpe.
Für die Wintersportfans heißt das ein angemessenes Tempo, für die Wandersleute, dass sie ganz am Rand auf der Skatingloipe gehen, um die sorgfältig präparierten Langlaufloipen nicht zu zerstören. „Wir versuchen – wie so oft im Nationalpark – den verschiedenen Gästegruppen, den hohen Besucherzahlen und dem Schutz der Natur gerecht zu werden“, erklärt Reif.