Winterdienste in der Region für den Ernstfall vorbereitet

13. Dezember 2022 , 04:00 Uhr

Region (pm/svs) – Noch ist der Winter bei uns in der Region noch nicht so wirklich da. Klar, es ist kälter, aber von Schnee und Glatteis noch keine Spur. Die Winterdienste in der Region sind aber schon auf alle Eventualitäten vorbereitet, die Streusalzlager in Karlsruhe, Calw und Rastatt sind gut gefüllt und die Mitarbeiter der Straßenmeistereien stehen in den Startlöchern. Aber auch als Privatperson gibt es einiges in Sachen Räum,- und Streupflicht zu beachten. Denn sollte jemand vor eurem Haus wegen Glatteis stürzen, tragt ihr die Verantwortung und haftet dafür. Die Gehflächen in Pforzheim müssen beispielsweise werktags bis 6.30 Uhr, an Sonn- und Feiertagen bis 8.00 Uhr geräumt und gestreut werden.

Winterdienst der Autobahn GmbH Südwest steht in den Startlöchern

Der Winter steht vor der Tür und die rund 450 MitarbeiterInnen der 15 Autobahnmeistereien im Südwesten sind darauf bestens vorbereitet: Sie haben die Einsatzbereitschaft ihrer rund 100 Streu- und Räumfahrzeuge überprüft, rund 40 Salzhallen und Solelager mit 36.500 Tonnen Salz und 2.000.000 Liter Sole (Flüssigsalz) ausgestattet sowie eine tägliche Einsatzbereitschaft rund um die Uhr sichergestellt. Denn die Befahrbarkeit der Autobahnen und die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer haben für sie höchste Priorität. Alle Autobahnstrecken, Zu- und Abfahrten sowie Rast- und Park-&-WC-Anlagen (PWC) werden von den Einsatzkräften der Autobahn GmbH rund um die Uhr geräumt und gestreut, wenn es die winterliche Wetterlage erfordert. Bei extremer Witterung werden besonders wichtige und gefährliche Straßenabschnitte wie Brücken oder Steigungsbereiche mit Priorität geräumt, damit der Verkehr nicht zum Erliegen kommt.

Räum- und Streupflicht für Privatpersonen

Nachdem in den kommenden Monaten stets mit Schneefall und Glatteis zu rech­nen ist, wird auf die Verpflichtung der Anlieger (zum Beispiel Eigentümer, Mie­ter und Pächter) von bebauten und unbebauten Grundstücken hingewiesen, die an den Grundstücken entlang­ führenden Geh­flächen von Schnee und Eis zu räu­men und sie bei winterlicher Straßen­glätte zu streuen.

Schnee darf nicht auf Straße geschoben werden

Zur allgemeinen Räum- und Streupflicht wird darauf hingewiesen, dass nach der Streupf­lichtsatzung der Stadt Pforzheim Gehflächen auf eine solche Breite von Schnee- oder winterlicher Straßenglätte zu befreien sind, dass die Sicherheit und Flüssigkeit des öffentli­chen Fußgängerverkehrs gewähr­leistet ist. Hierzu darf der Schnee aber nicht auf die Fahrbahn geschoben werden. Wird der Schnee auf die Fahrbahn geworfen, droht dem Verursacher ein Bußgeldverfahren.

Als Geh­flächen im Sinne der Streupflichtsat­zung gelten folgen­de öffentliche Ver­kehrsflächen:

  1. Gehweg entlang von Fahrbahnen.
  2. Die seitlichen Flächen am Rande der Fahrbahn in einer Breite von 1,2 Meter falls Gehwege auf keiner Straßenseite vorhanden sind.
  3. Die seitlichen Flächen am Rande von Fußgängerbereichen entlang der bebauten Front in einer an gemessenen Breite, wobei die Streupflichtsatzung grundsätzlich von 4 Meter ausgeht
  4. Sonderwege für Fußgänger oder gemeinsame Sonderwege für Fußgänger und Rad­fahrer.

An Treppenanlagen und Staffelwegen genügt es, wenn auf jeder Seite eine für den Fuß­gängerverkehr ausreichende Gehfläche in einer Breite von 1,2 Meter vom Schnee geräumt und gestreut wird.

Die Gehflächen in Pforzheim müssen beispielsweise werktags bis 6.30 Uhr, an Sonn- und Feiertagen bis 8.00 Uhr geräumt und gestreut werden.

Winter im Nationalpark Schwarzwald: Loipenteam ist startklar

Die Nationalparkverwaltung macht sich startklar für den Winter: Beim Loipenspurteam ist alles vorbereitet für den ersten Einsatz, die Rangerinnen und Ranger bringen die Schilder für die anstehende Saison ins Gelände. „Aus dem vergangenen Winter hatten wir den klaren Auftrag mitgenommen, nach guten Kompromissen für die unterschiedlichen Interessen unserer Gäste und besondere Gefahrenstellen zu suchen“, sagt Urs Reif, leitender Ranger im Nationalpark. Denn an den schneereichen Tagen hatte das Rangerteam vielerorts eine angespannte Stimmung wahrgenommen. „Einerseits gab es ein erhöhtes Aufkommen von Wanderern mit dem Wunsch nach gut begehbaren Wegen; andererseits hatten wir die Loipen in steilen Abschnitten aus Sicherheitsgründen für Fußgänger gesperrt“, bestätigt Tim Tschöpe, Koordinator der Loipenpflege zusammen. Das führte zum Teil zu Unmut bei beiden Nutzergruppen.

Kompromiss für Langläufer und Wanderer gesucht

„Wir haben uns mit unserem Besucherlenkungsteam alle kritischen Punkte nochmal genau angeschaut und nach den jeweils besten Kompromissen gesucht“, berichtet Reif. „Dabei haben wir versucht, alle Interessen zu bedenken, Daten aus den Besucherzählungen berücksichtigt – und juristische wie auch pragmatische Aspekte miteinbezogen.“ Im Ergebnis können einige Loipen für Langläuferinnen und Langläufer reserviert bleiben, während es in anderen Bereichen nicht ohne Doppelnutzung geht. „Ergänzend zu den verfügbaren Karen werden wir Hinweise anbringen, damit unsere Gäste wissen, wo sie wandern dürfen. Wir bitten alle darum, Rücksicht zu nehmen und die Schilder zu beachten“, sagt Tim Tschöpe.

Wintersportfans müssen aufeinander achten

Für die Wintersportfans heißt das ein angemessenes Tempo, für die Wandersleute, dass sie ganz am Rand auf der Skatingloipe gehen, um die sorgfältig präparierten Langlaufloipen nicht zu zerstören. „Wir versuchen – wie so oft im Nationalpark – den verschiedenen Gästegruppen, den hohen Besucherzahlen und dem Schutz der Natur gerecht zu werden“, erklärt Reif.

 

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