Karlsruhe (ms) – Der Winter kann kommen in Karlsruhe. Das Amt für Abfallwirtschaft (AfA), dass auch für den Winterdienst zuständig ist, hat alle Vorbereitungen abgeschlossen. Rund 1.500 Tonnen Salz sind in Karlsruhe eingelagert.
Rund 1.500 Tonnen Salz lagern direkt in der sogenannten Salzhalle im Karlsruher Osten. Aus weiteren Quellen kann auf rund 5.000 Tonnen weiteres Salz zugegriffen werden. Zum Vergleich: Im gesamten letzten Winter wurden insgesamt nur 500 Tonnen Salz verbraucht.
Salzverbrauch der letzten Jahre
Um künftig noch weniger Streusalz zu verwenden und die Umwelt nicht unnötig zu belasten, werden sukzessive bei Neuanschaffungen sogenannte Kombi-Solesprüher bestellt, die sowohl Feuchtsalz als auch reine Sole auf der Fahrbahn ausbringen. Diese Streutechnik ist bei Temperaturen von bis zu -8°C sehr effizient und vor allem auf der Fahrbahn sehr lange wirksam.
Die Fahrzeuge messen automatisch die Temperatur des Asphalts und regeln dann selbständig den Streumittelauswurf. So werden nochmal bis zu 20 Prozent weniger Streumittel gebraucht.
Das Winter-Radwegenetz hat derzeit eine Lange von rund 230 Kilometern und wird in Zusammenarbeit mit dem Stadtplanungsamt und Radfahrverbänden ständig aktualisiert und bei Bedarf erweitert bzw. angepasst. Für passionierte Radfahrer sind somit auch bei winterlichen Verhältnissen die Hauptradrouten innerhalb des Stadtgebietes gefahrlos befahrbar. Die Radwege werden durch eine beauftragte Firma mit Feuchtsalz bestreut und eisfrei gehalten. Die Arbeiten startet um 3 Uhr nachts und dauern bis 22 Uhr abends.
Bild: vmz.karlsruhe.de
Der Winterdienst gibt sein Bestes, um allen Bürgern eine möglichst „rutschfreie“ Wintersaison zu ermöglichen. Dennoch kommt er nicht ohne die verantwortungsvolle Unterstützung der Bürger aus. Daher ist es wichtig, dass alle Grundstückseigentümer ihre Raum- und Streuverpflichtung als Anlieger ernst nehmen.
Gehwege, Fußwege, Treppenwege, Gehwege entlang von Fahrbahnen und unter Arkaden sowie gemeinsame Rad- und Gehwege ohne Trennlinie müssen auf drei Viertel der Breite – maximal bis auf drei Meter – geräumt und bestreut werden. Bei getrennten Rad- und Gehwegen gilt die Verpflichtung zum Winterdienst nur für den Gehweg. Bei Fahrbahnen ohne Bürgersteig müssen Flächen am Rande der Fahrbahn auf einer Breite von 1,50 Meter geräumt und bestreut werden. Die Gehwege müssen werktags bis 7.30 Uhr bestreut und geräumt sein. An Sonn- und Feiertagen hat der Winterdienst auf Gehwegen bis 9 Uhr Zeit. Sollte Schneefall oder Glatte den ganzen Tag andauern, sind die Anlieger verpflichtet, mehrmals am Tag zu streuen und zu räumen, im Einzelfall sogar bis 21 Uhr. Der weggeräumte Schnee darf keine Gullys blockieren, damit das Schmelzwasser bei einsetzendem Tauwetter ungehindert abfließen kann.
Aus Umweltschutzgründen dürfen nur abstumpfende Mittel wie Sand, Splitt, Asche oder salzfreie Auftaumittel verwendet werden. Salz oder salzhaltige Mittel sind nicht gestattet. Sobald die Temperaturen wieder steigen, müssen alle Streumittelreste beseitigt werden.