Freudenstadt (pm/dk) – Die ersten Schneeflocken sind gefallen, und der erste größere Wintereinbruch könnte bald folgen. Der Winterdienst in Freudenstadt ist jedoch bereits bestens vorbereitet. Das Baubetriebsamt (BBA) sorgt dafür, dass Straßen, Gehwege und Plätze auch bei Schnee und Eis sicher befahrbar bleiben.
Für den Winterdienst stellt das BBA ein großes Team aus 56 Mitarbeitern sowie 18 externen Kräften von Privatunternehmen zusammen. „Wir sind bestens gerüstet“, sagt Otto Rittmann vom BBA. Zurzeit hat die Stadt rund 300 Tonnen Streusalz und 250 Tonnen Streusplitt auf Lager, die nach Bedarf jederzeit nachgefüllt werden.
Die großen Räumfahrzeuge des BBA sind bereits startklar, und auch kleinere Gehwegfahrzeuge stehen zur Verfügung. Zwei von diesen Geräten kehren nächste Woche nach der Instandsetzung zurück. So kann der Winterdienst flexibel reagieren und jederzeit die Stadt und die Ortsteile kontrollieren.
Neben den Hauptstraßen sorgt der Winterdienst auch dafür, dass Geh- und Wanderwege, Friedhöfe, Bushaltestellen und Parkautomaten geräumt werden. Zudem befüllt das BBA rund 130 Streukisten für Anlieger im Stadtgebiet. Diese freiwillige Leistung der Stadt erleichtert es Euch, selbst einen Beitrag zur Sicherheit zu leisten.
Es wird nicht jede Straße gleichzeitig geräumt, sondern nach Dringlichkeit. Die Straßen werden in drei Dringlichkeitsstufen eingeteilt, abhängig von ihrer Verkehrsbedeutung und Gefährlichkeit. Die Stadt ist nicht verpflichtet, alle Straßen und Wege jederzeit frei zu halten. Fußgänger und Verkehrsteilnehmer sind selbst verantwortlich für ihre Sicherheit, wenn der Winterdienst nicht alle Bereiche sofort erreicht.
Damit der Winterdienst ungehindert arbeiten kann, ist es wichtig, dass keine Autos die Straßen blockieren. Dies betrifft nicht nur Euch als Anlieger, sondern auch den Postdienst, die Feuerwehr und den Rettungsdienst. Der Winterdienst wird sein Bestes geben, um Euch nicht zu benachteiligen – auch wenn es manchmal unvermeidlich ist, dass ein frisch geräumter Gehweg wieder zugeschnürt wird.
Anlieger haben eine gesetzliche Pflicht, Gehwege vor ihrer Immobilie zu räumen und zu streuen. Dies gilt von Montag bis Freitag bis 7 Uhr, samstags bis 8 Uhr und sonn- sowie feiertags bis 9 Uhr. Bei Bedarf ist mehrmaliges Streuen und Räumen erforderlich. Wichtig: Verwendet dabei kein Salz, sondern abstumpfendes Streugut wie Sand oder Splitt. Die genauen Regelungen sind in der Stadtordnung von Freudenstadt zu finden.
Der Winterdienst ist gut vorbereitet, doch Eure Unterstützung hilft, die Arbeit des BBA zu erleichtern. Achtet auf die parkenden Autos und erinnert Euch an die Streupflicht, um sicher durch die kalte Jahreszeit zu kommen. Wenn Ihr Fragen habt, findet Ihr weitere Informationen auf der Website der Stadt Freudenstadt.