Rastatt (pm/svs) – Weil nach wie vor kein Konzept und keine tierschutzrechtliche Erlaubnis vorliegt, darf die Wildvogelstation Fingermann in Rastatt auch im August nicht öffnen, das stellt das Landratsamt Rastatt klar.
Das vom Landratsamt Rastatt im Dezember 2021 erlassene Verbot der Aufnahme von Wildvögeln in der Wildvogelauffangstation Fingermann endet formell zum 31. Juli 2022. Die Aufnahme von Vögeln wird jedoch bis auf Weiteres auch danach nicht möglich sein. Bekanntlich stellte das Veterinäramt des Landratsamts über einen Zeitraum von nahezu zwei Jahren wiederholt fest, dass die aufgenommenen Vögel in der Einrichtung nicht angemessen tierärztlich versorgt wurden, die Hygiene in den Haltungseinrichtungen mangelhaft war und Tiere unausgewogen oder nicht bedarfsgerecht gefüttert wurden. Auch wurden Greifvögel teilweise unzureichend auf die Wiederauswilderung vorbereitet.
Trotz dieser schwerwiegenden Verstöße gegen das Tierschutzgesetz wurde im vergangenen Jahr von einem generellen Tierhaltungsverbot abgesehen. Unter der damaligen Einbindung des Regierungspräsidiums Karlsruhe wurde mit den Betreibern eingehend erörtert, wie perspektivisch der Betrieb der Wildvogelauffangstation möglich ist. In der Folge wurde ein Aufnahmestopp bis zum 31. Juli 2022 festgelegt. Mit dem befristeten Aufnahmestopp sollte den verantwortlichen Betreibern Gelegenheit und ausreichend Zeit gegeben werden, für die Erfüllung der fachlichen und materiellen Anforderungen zum Betrieb der Wildvogelstation zu sorgen.
Das Ende des Aufnahmestopps war mit der Forderung der Vorlage eines plausiblen Managementkonzepts sowie an die Erteilung einer tierschutzrechtlichen Erlaubnis verbunden. Bereits im Anhörungsgespräch Ende September 2021 wurde durch das Landratsamt kommuniziert, dass bei Erfüllung dieser Anforderungen eine vorzeitige Öffnung möglich sein würde.
Mit der Anordnung zum Aufnahmestopp vom Dezember 2021 wurde behördlicherseits schriftlich erläutert, wie ein Managementkonzept – das Voraussetzung für die umfängliche Wiederaufnahme des Betriebs der Station ist – konkret auszusehen hat. Gefordert wird im Wesentlichen die konzeptionelle Darstellung der Verantwortlichkeit für tierärztliche Behandlungen, die Dokumentation von tiermedizinischen Maßnahmen sowie ein Aufnahme-, Pflege- und Auswilderungskonzept.
Obwohl das Veterinäramt einen schriftlichen Konzeptentwurf zur Verfügung gestellt hat und in den vergangenen Monaten mehrfach Unterstützung bei der betriebsspezifischen Anpassung des Konzeptes angeboten hatte, wurde ein prüffähiges Konzept durch die Betreiber bis heute nicht vorgelegt. Um den arten- und tierschutzrechtlichen Anforderungen gerecht zu werden, sind sehr spezielle Kenntnisse und Fähigkeiten erforderlich, die gegenüber der Behörde nachzuweisen sind und im Rahmen der amtlichen Erlaubniserteilung zu prüfen wären.
Nachdem die Verantwortlichen für die Wildvogelauffangstation auch auf Unterstützungsangebote hinsichtlich der notwendigen Qualifizierungsmaßnahmen, wie beispielsweise der Hospitation in einer Greifvogelstation, nicht reagiert haben, sind die Voraussetzungen zur Erteilung einer tierschutzrechtlichen Erlaubnis derzeit nicht gegeben. Das Landratsamt Rastatt hat daher eine ab sofort geltende unbefristete Untersagung der Aufnahme weiterer Vögel ausgesprochen. Damit dürfen auch nach dem 31. Juli 2022 keine Tiere aufgenommen werden, solange die Betreiber ihren bereits im Vorjahr kommunizierten Verpflichtungen nicht nachkommen.
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