Karlsruhe (pol/lk) – Ein 19-Jähriger hat sich am frühen Freitagmorgen einer Polizeikontrolle in der Karlsruher Ottostraße entzogen. Der junge Mann überfuhr mehrfach rote Ampeln, beschleunigte im Stadtgebiet stark und rammte schließlich einen Streifenwagen. Das Auto war nicht zugelassen, der Fahrer hat keinen Führerschein, keinen festen Wohnsitz in Deutschland, dafür aber eine geringe Menge Marihuana bei sich.
Das Fahrzeug des 19-Jährigen fiel einer Streife kurz vor 01:00 Uhr auf, da das Fahrlicht nicht eingeschaltet und keine Kennzeichen angebracht waren. Er sollte in der Ottostraße angehalten werden. Der Fahrer missachtete jedoch die Anhaltesignale der Polizisten und beschleunigte. Er flüchtete über mehrere Straßen in der Oststadt, Rintheim und Hagsfeld. Hierbei missachtete er mehrfach rote Ampeln und fuhr mit hoher Geschwindigkeit auf einen Streifenwagen zu, der sich zuvor quer auf die Fahrbahn gestellt hatte, um den Tatverdächtigen zum Halt zu bewegen. Nur durch ein Ausweichmanöver der Polizeibeamten konnte eine Kollision verhindert werden.
Nachdem der Beschuldigte seine Fahrt unter anderem über ein Tankstellengebäude mit hoher Geschwindigkeit fortsetzte, endete die Fahrt schließlich auf der Karlsruher Straße. Hier verlangsamte er seine Fahrt und eine Streife konnte sich vor den Pkw setzen. Plötzlich sprang der 19-Jährige aus dem noch rollenden Pkw und flüchtete zu Fuß. Der Pkw prallte nun fahrerlos seitlich gegen den stehenden Streifenwagen, wo ein Beamter gerade dabei war auszusteigen. Er konnte ins Fahrzeug zurückspringen und blieb unverletzt. Nach kurzer Flucht konnte der Beschuldigte vorläufig festgenommen werden.
Bei der Durchsuchung des jungen Mannes wurden geringe Mengen Marihuana aufgefunden. Da der Verdacht auf Betäubungsmittelbeeinflussung bestand, wurde ihm eine Blutprobe entnommen. Die weiteren Ermittlungen ergaben, dass er nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis ist, der Pkw nicht zugelassen war und er keinen festen Wohnsitz in Deutschland hat. Der junge Mann wurde vorläufig festgenommen und einem Haftrichter vorgeführt.
Am Streifenwagen entstand ein Sachschaden von geschätzten 15.000 Euro. Am älteren, bereits unfallbeschädigten Auto des Beschuldigten entstand lediglich geringer Sachschaden. Beide Fahrzeuge mussten abgeschleppt werden.