Rheinmünster/Karlsruhe (pol) – Bereits in der vergangenen Woche entdeckten Beschäftigte des Hauptzollamts Karlsruhe am Flughafen Karlsruhe/Baden-Baden im Koffer einer Reisenden Goldschmuck im Wert von 2.600 Euro, der nicht ordnungsgemäß angemeldet wurde. Nun wurden die Beamten erneut fündig.
In diesem Fall brachte eine 31-Jährige fünf Armreife aus Gold von ihrer Reise aus Marokko mit. Da sich der Gesamtwert des Schmucks auf über 3.500 EUR belief und die Reisende diesen nicht ordnungsgemäß anmeldete, wurde gegen sie ein Steuerstrafverfahren eingeleitet. Nach Entrichtung der Einfuhrabgaben in Höhe von ca. 760 EUR konnte die Frau ihre Reise fortsetzen. Für Güter, wie zum Beispiel Goldschmuck, gilt im Luftverkehr eine Reisefreimenge im Warenwert von insgesamt 430 Euro. Für Waren, die diesen Wert überschreiten, fallen Einfuhrabgaben an.
Damit die Rückreise stressfrei bleibt, kann man sich auf der Internetseite des Zolls (www.zoll.de/reisen) sowie in der Online-Broschüre „Reisezeit – Ihr Weg durch den Zoll“ erkundigen, unter anderem, welche Souvenirs bedenkenlos aus dem Ausland mitgebracht werden können, welche Reisefreimengen für die Einfuhr aus Nicht-EU-Ländern gelten und von welchen Waren man auf jeden Fall die Finger lassen sollte.