Wer auf Reisen ist, dem kann einiges passieren. Geht bei der Airline etwas schief, hat der Kunde (meist) das Recht auf eine Entschädigung seitens der Airline. Erfahren Sie hier, wie Sie Ihre Entschädigungsforderung bei der Fluggesellschaft einreichen – direkt oder über eine Internetplattform wie Flightright.
Wenn ein Fluggast während seiner Reise größere Unannehmlichkeiten hat, zahlt die Airline eine Entschädigung. Das gilt für ausgefallene Flüge und Flüge mit mehr als drei Stunden Verspätung. Auch wenn Sie Ihren Flug aufgrund einer Überbuchung nicht antreten können oder Ihr Gepäck verloren geht, steht Ihnen eine Entschädigung zu. Ausgenommen sind zum Beispiel Flugausfälle oder Verspätung von Flügen aufgrund von außergewöhnlichen Umständen. Darunter fallen zum Beispiel Unwetter, Streik oder Naturkatastrophen.
Fast alle Airlines haben auf Ihrer Webseite einen speziellen Bereich, um Ihren Antrag auf Entschädigung zu stellen. Unsere Schritt-für-Schritt-Anleitung zeigt, wie es geht:
Erfahrungsgemäß ist es oft kompliziert und langwierig, seine Entschädigung auf diesem Weg zu erhalten. In vielen Fällen gibt es endlos lange Bearbeitungszeiten, und mehrfaches Nachfragen ist die Regel. Inzwischen haben Fluggäste jedoch die Möglichkeit, diesen Prozess an Experten zu delegieren – Fluggastportale im Internet helfen Ihnen dabei, Ihre Entschädigung zu erhalten.
Wer sich Stress ersparen möchte, gibt seinen Fall an ein Fluggastportal wie zum Beispiel Flightright ab. Auch hier gilt: Sie haben drei Jahre Zeit, um Ihre Anforderung einzureichen. Schauen Sie sich auf den Webseiten um, und wenn Sie überzeugt sind, geben Ihre Daten ein und schildern, was passiert ist. Dann erhalten Sie umgehend eine Kalkulation dessen, was Ihnen als Entschädigung zusteht. Wenn Sie einverstanden sind, treten Sie Ihre Rechte an die Anwälte es Fluggastportals ab, die nun Ihren Fall vertreten. Lehnen Sie sich zurück und warten Sie ab. Der Prozess kann auch hier einige Monate in Anspruch nehmen, doch seien Sie unbesorgt – die Erfolgsrate ist hoch. Sobald die Airline gezahlt hat, überweist Ihnen das Fluggastportal den Betrag – abzüglich eines Honorars von durchschnittlich 25 Prozent.
Fassen wir die Vorteile noch einmal zusammen: