Rastatt (pm/dk) – In wenigen Tagen steht für rund 9.400 Wahlberechtigte in Rastatts Ortsteilen die (Teil-) Wiederholungswahl an. Dabei geht es um Stimmen für den Gemeinderat, den Ortschaftsrat und den Kreistag des Landkreises Rastatt. Wer noch nicht gewählt hat, sollte sich beeilen, besonders bei der Briefwahl.
Jetzt Briefwahlunterlagen persönlich abholen
Bislang haben rund 1.750 Bürgerinnen und Bürger Briefwahlunterlagen beantragt. Die Stadtverwaltung empfiehlt jedoch, ab sofort die Unterlagen nur noch persönlich im Bürgerbüro oder den Ortsverwaltungen zu beantragen. Dies ist noch bis Freitag, 18. Oktober, um 18 Uhr möglich. So kann sichergestellt werden, dass die Unterlagen rechtzeitig vorliegen. Wer direkt im Bürgerbüro oder in einer Ortsverwaltung erscheint, kann die Unterlagen sofort mitnehmen oder sogar direkt vor Ort wählen.
Abgabe der Briefwahlunterlagen – Sicher ist sicher
Wählerinnen und Wähler, die bereits ihre Briefwahlunterlagen haben, sollten diese am besten persönlich einwerfen. Die Stadt empfiehlt, die Unterlagen entweder in den Briefkasten am Historischen Rathaus, Marktplatz 1, zu werfen oder direkt im Bürgerbüro abzugeben. So können mögliche Verzögerungen durch den Postweg vermieden werden.
Wahltag und Auszählung
Die Wahllokale haben am Sonntag, 20. Oktober, von 8 bis 18 Uhr geöffnet. Am Montag, 21. Oktober, beginnt die Auszählung der Stimmen ab 8 Uhr. Zunächst werden die Kreistagswahlstimmen ausgezählt, gefolgt von der Gemeinderatswahl und schließlich den Ortschaftsratswahlen. Sollten die Auszählungen nicht bis Montagabend abgeschlossen sein, wird am Dienstag, 22. Oktober, ab 8 Uhr weitergezählt.
Wahlergebnisse online einsehen
Alle Wahlergebnisse werden live auf der Website der Stadt Rastatt veröffentlicht. Hier können Bürgerinnen und Bürger den aktuellen Stand der Auszählung und die finalen Ergebnisse einsehen.
Einschränkungen bei den Öffnungszeiten der Verwaltung
Da viele städtische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in die Auszählung der Stimmen eingebunden sind, bleibt der Kundenbereich für Ordnungsangelegenheiten und die Ortsverwaltungen am 21. und 22. Oktober geschlossen. Für dringende Angelegenheiten steht ein Notdienst zur Verfügung.