Karlsruhe (tk) – Bälle-Bad und Möbel bemalen, Flagge hissen und Erste Hilfe am Teddybär – auf dem Karlsruher Marktplatz findet zum heutigen Weltkindertag das Fest der Kinderrechte statt. Organisiert von IKEA und dem Kinderhilfswerk UNICEF.
Der Weltkindertag 2023 steht unter dem Motto „Kinder -mit Recht“. „Mit der Aktion möchten wir Kinderrechte sichtbar machen und ganz bewusst ins Stadtbild einziehen lassen, denn: Kinderrechte brauchen ein Zuhause“, teilen UNICEF und IKEA mit. Der von den Vereinten Nationen schon seit 1954 ausgerufene Weltkindertag soll alljährlich auf die Rechte der Kleinsten und Schwächsten unserer Gesellschaft aufmerksam machen. In diesem Jahr eben mit dem Kinderrechte-Fest auf dem Karlsruher Marktplatz. Von 13.15 Uhr bis 18.00 Uhr gibt es zahlreiche Aktionen. Mit dabei sind neben den federführenden IKEA und UNICEF unter anderem auch Stände vom Kinderschutzbund, dem STJA und der Mobilen Spielaktion (Mobi).
Anlässlich des Weltkindertags feiert die UNICEF-Arbeitsgruppe (AG) aus Karlsruhe im Bürgersaal des Karlsruher Rathauses ihren 70. Geburtstag. Neben Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup, dem Schirmherren der AG, wird auch der Geschäftsführer von UNICEF Deutschland, Christian Schneider, vor Ort sein. Die AG Karlsruhe ist damit die älteste Regional-Abteilung des UN-Kinderhilfswerks in Deutschland.
Kinder und Jugendliche bis 17 Jahre können am kommenden heutigen Weltkindertag den Zoologischen Stadtgarten Karlsruhe kostenlos besuchen. „Zum Weltkindertag möchten wir allen Kindern und Jugendlichen einen schönen Tag bei uns ermöglichen. Wir setzen uns als Zoo für den Artenschutz ein und möchten mit einem Besuch bei uns gerade für dieses Thema die junge Generation sensibilisieren“, sagt Zoodirektor Dr. Matthias Reinschmidt.
Die Kinderrechtskonvention, die 1989 von den Vereinen Nationen ratifiziert wurden, besteht aus 54 Artikeln. In ihnen wird beschrieben, was allen Kindern auf der Welt grundsätzlich zusteht und wie sie beschützt werden müssen. Die wichtigsten Artikel sind zum Beispiel:
Das Recht auf Kindeswohl (Artikel 3) – Eltern und Staat sind dafür verantwortlich, dass es Kindern gut geht und ihre Interessen und Bedürfnisse berücksichtigt werden.
Das Recht auf Beteiligung (Artikel 12) – Kinder müssen bei allen Entscheidungen, die sie betreffen, nach ihrer Meinung gefragt werden.
Das Recht auf Bildung (Artikel 28) – Kinder haben das Recht zur Schule und alles zu lernen, was sie für ihr Leben benötigen.
Das Recht auf Freizeit (Artikel 31) – Kinder haben das Recht auf Ruhe und Freizeit, Spiel und aktive Erholung.
Die vollständige UN-Kinderrechtskonvention finden Sie unter kinderrechte.de.