(Partner) Am 1. Januar 2019 ist das Qualifizierungschancengesetz in Kraft getreten. Dieses bietet die Grundlage, um Beschäftigte auf Digitalisierung und strukturellen Wandel vorzubereiten. Schließlich bringt die Arbeitswelt 4.0 zahlreiche Herausforderungen mit sich. Um für die Zukunft gewappnet zu sein, setzt sich das „Gesetz zur Stärkung der Chancen für Qualifizierung und für mehr Schutz in der Arbeitslosenversicherung“ für die staatliche Förderung von Weiterbildungen ein. Außerdem wurde der Zugang zum Arbeitslosengeld verbessert.
Das Qualifizierungschancengesetz stellt einen wichtigen Schritt zur aktiven Gestaltung des sich wandelnden Arbeitsmarktes dar. Grob zusammengefasst soll diese Qualifizierungsoffensive dazu beitragen, dass Beschäftigte vor durch den technologischen Wandel bedingter drohender Arbeitslosigkeit geschützt werden. Damit löst das Qualifizierungschancengesetz das bisherige Förderprogramm WeGebAU (Weiterbildung Geringqualifizierter und beschäftigter älterer Arbeitnehmer in Unternehmen) ab.
Schon seit einigen Jahren befindet sich die Arbeitswelt im Wandel: Viele Arbeitsplatzanforderungen verändern sich, einige Jobs gehen, neue Beschäftigungen kommen. Vor allem befindet sich die Industrie durch Digitalisierung im Wandel. Doch auch vor anderen Branchen macht die Digitalisierung nicht Halt. Viele traditionelle Geschäftsmodelle werden durch digitale ersetzt. Das Erschließen neuer Geschäftsfelder, die Nutzung digitaler Vertriebswege, flexibles Arbeiten mit digitalen Endgeräten und über digitale Plattformen sowie bereichsübergreifendes Arbeiten sind wesentliche Merkmale der modernen Arbeitswelt. Mit gezielter Weiterbildung können die hierfür benötigten Kenntnisse und Kompetenzen vermittelt werden. Daher befasst sich ein Teil des Qualifizierungschancengesetzes mit der Weiterbildungsförderung.
Die frühe Weiterbildung von Mitarbeitern ist ein wesentlicher Bestandsteil der Qualifizierungsoffensive. Anstatt zu warten bis ein akuter Bedarf besteht oder Arbeitslosigkeit droht, sollen Weiterbildungen eine Möglichkeit sein, den Karriereweg aktiv zu gestalten. Daher können sich Arbeitnehmer und Unternehmen bei der Agentur für Arbeit über die Möglichkeiten einer Weiterbildung sowie einer finanziellen Förderung beraten lassen. Damit wurde ein grundsätzlicher Rechtsanspruch auf Weiterbildungsberatung verankert.
Der zweite Teil des Qualifizierungschancengesetzes befasst sich mit der finanziellen Förderung von Weiterbildungen. Unabhängig von Lebensalter, Berufserfahrung und Betriebsgröße können die Kosten für eine Weiterbildung von Arbeitnehmern anteilig oder komplett übernommen werden. Ebenso möglich ist die Übernahme von Lohnkostenzuschüssen. Für Beschäftigte entstehen im Rahmen der Weiterbildung keinerlei Kosten, da die Weiterbildung anteilig vom Arbeitgeber und der Agentur für Arbeit finanziert wird. Wie hoch die Zuschüsse ausfallen, ist abhängig von der Unternehmensgröße.
Indem der Zugang zum Anspruch auf Arbeitslosengeld erleichtert wird, werden nun mehr Menschen in der Arbeitslosenversicherung abgesichert. Seit 1. Januar 2020 kann bereits dann ein Anspruch geltend gemacht werden, wenn man innerhalb von 30 Monaten auf Versicherungszeiten von 12 Monaten kommt. Davor mussten die Versicherungszeiten innerhalb von 24 Monaten erfüllt werden.
Mit dem Qualifizierungschancengesetz werden sowohl Zuschüsse zu den Lehrgangskosten gezahlt als auch Zuschüsse zum während der Weiterbildung fortgezahlten Arbeitsentgelt. Wie hoch die Bezuschussung jeweils ausfällt, ist abhängig von der Unternehmensgröße. Das Arbeit-von-morgen-Gesetz, das im Mai 2020 in Kraft getreten ist, soll die Möglichkeiten von Weiterbildungsförderung und Qualifizierung von Arbeitnehmern erweitern indem unter bestimmten Voraussetzungen höhere Zuschüsse gezahlt werden.
Kleinstunternehmen (weniger als 10 Mitarbeiter) | Kleine und mittlere Unternehmen (weniger als 250 Mitarbeiter) | Größere Unternehmen (ab 250 Mitarbeitern) | Große Unternehmen (ab 2.500 Mitarbeitern) | |
Zuschüsse zu den Lehrgangskosten | Bis zu 100 %
|
Bis zu 50 % | Bis zu 25 % | Bis zu 15 % |
Zuschüsse zum Arbeitsentgelt während der Weiterbildung | Bis zu 75 % | Bis zu 50 % | Bis zu 25 % | Bis zu 25 % |
Fördermöglichkeiten durch das Qualifizierungschancengesetz
Im Vordergrund der Förderung stehen Anpassungsqualifizierungen. Diese sind darauf ausgerichtet, Beschäftigten neue Kompetenzen und Kenntnisse zu vermitteln, so dass diese sich dem Strukturwandel anpassen und ihren Arbeitsplatz sichern können. Auch Weiterbildungen in Engpassberufen, in welchen ein Fachkräftemangel besteht, sowie abschlussorientierte Maßnahmen können gefördert werden. Ziel ist eine finanzielle Entlastung von Arbeitgebern. Allerdings müssen für eine Weiterbildungsförderung nach dem Qualifizierungschancengesetz folgende Voraussetzungen erfüllt werden:
Vom neuen Förderprogramm profitieren Arbeitgeber und Arbeitnehmer gleichermaßen. Dank finanzieller Zuschüsse zu Weiterbildungskosten und Lohnfortzahlungen erhalten Arbeitgeber einen Anreiz, ihre Mitarbeiter zu qualifizieren. Durch Weiterbildungsoptionen steigern sie ihre Attraktivität als Arbeitgeber und können ihre Mitarbeiter an ihr Unternehmen binden.
Arbeitnehmer profitieren vom Qualifizierungschancengesetz, indem sie
Bei der Weiterbildungsförderung nach dem Qualifizierungschancengesetz wird bei Erfüllung aller Voraussetzungen ein Bildungsgutschein ausgestellt. Auf diesem sind Bildungsziel, Dauer und Geltungsbereich festgelegt. Mit diesem Gutschein kann man dann an einer zugelassenen Weiterbildungsmaßnahme bei einem zertifizierten Träger teilnehmen. Hierfür kann man die Arbeit entweder unterbrechen oder die Qualifizierungsmaßnahme neben der Arbeit absolvieren. Durch Arbeitsentgeltzuschüsse wurde für Arbeitgeber ein Anreiz geschaffen, ihre Mitarbeiter unter Fortzahlung des Arbeitsentgelts für Weiterbildungen freizustellen.
Der erste Schritt bei einem Weiterbildungs-Wunsch sollte immer das Gespräch mit dem Arbeitgeber sein. Dieser hat die Möglichkeit, mit dem Arbeitgeber-Service der Agentur für Arbeit in Kontakt zu treten und sich dort beraten zu lassen. Man kann sich als Arbeitnehmer aber auch bei der Agentur für Arbeit zu seinen Weiterbildungs- und Qualifizierungsmöglichkeiten beraten lassen. Hierauf besteht ein Rechtsanspruch.
Durch den Wandel der Arbeitswelt sind in den letzten Jahren einige neue Berufsbranchen entstanden. Bestes Beispiel dafür ist der Android-App-Programmierer. Aber auch die Themen Datenverarbeitung und künstliche Intelligenz verändern die Berufslandschaft. Im Bereich Digitalisierung bieten sich etwa Weiterbildungen zum Digital Transformation Manager, zum Referent Digitalisierung oder in der Logistik 4.0 an.
Auch Weiterbildungen zur Anwendung von Tools und Programmen sowie die Schaffung moderner Arbeitsstrukturen bieten sich an. Stichpunkte der Arbeitswelt 4.0 sind beispielsweise Agiles Arbeiten, Scrum, Digital Leadership, Collaboration Tools, Vernetztes Arbeiten, Social Media und Content Marketing sowie SAP.