Rastatt/Baden-Baden (pm/lk) – Es geht Schlag auf Schlag im Kreis Rastatt: die Inzidenzen befinden sich derart im Sinkflug, dass bereits weitere Lockerungen anstehen. Inzwischen sind die Stadt Baden-Baden und der Landkreis Rastatt unter die Schwelle von 35 gefallen. Somit entfällt jetzt auch die Testpflicht bei Aktivitäten im Freien und der Außengastronomie. Erst am Donnerstag waren Lockerungen in Kraft getreten, da sich die beiden Kreise stabil unter dem Wert von 50 eingependelt hatten.
Nachdem der Stadtkreis Baden-Baden gestern bereits eine stabile Inzident unter 35 zu verzeichnen hatte, zieht der Landkreis Rastatt heute nach. Somit kommen zu den bereits bestehenden Lockerungen ab Samstag noch weitere hinzu. Die Testpflicht bei Veranstaltungen, Angeboten und Einrichtungen im Freien, wie beispielsweise Freibäder, Außengastronomie, Open-Air-Veranstaltungen oder Sporttraining im Freien, entfällt vollständig. Feiern in gastronomischen Einrichtungen sind mit bis zu 50 Personen innen und außen bei Vorlage eines Test-, Impf- oder Genesenennachweises möglich. Tanzveranstaltungen sind davon ausgenommen.
Ab Sonntagdürfen Angebote der Kinder- und Jugendarbeit sowie Jugendsozialarbeit mit bis zu 36 Beteiligten innerhalb geschlossener Räume oder 60 Beteiligten im Freien oder 60 getesteten, geimpften oder genesenen Kindern innerhalb geschlossener Räume oder 120 getesteten, geimpften oder genesenen Jugendlichen im Freien wieder stattfinden. Ebenso ist an allen Schulen – unabhängig von Klassen- oder Gruppenverband – fachpraktischer Sportunterricht jeglicher Art wieder zulässig.
Kulturveranstaltungen, Vortrags- und Informationsveranstaltungen, Gremiensitzungen/ Betriebsversammlungen, Veranstaltungen, die der Aufrechterhaltung des Arbeits-, Dienst- oder Geschäftsbetriebes oder der sozialen Fürsorge dienen, sowie Wettkampfveranstaltungen des Amateur-, Profi- oder Spitzensports außen sind mit maximal 750 Personen erlaubt. Messen, Ausstellungen und Kongresse können stattfinden. Dabei gilt, dass sich eine Person pro 7 Quadratmeter aufhalten darf.
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