Weitere Lockerungen in Pforzheim und im Enzkreis

16. Juni 2021 , 10:30 Uhr

Pforzheim/Enzkreis (pm/lk) – Am heutigen Mittwoch treten in Pforzheim und im Enzkreis weitere Lockerungen der Corona-Beschränkungen in Kraft. Die Stadt Pforzheim tritt mit 14 Tagen stabil unter einer Inzidenz von 100 in Öffnungsschritt 2 des Stufenplans des Landes Baden-Württemberg ein. Der Enzkreis weist seit fünf Tagen in Folge eine Inzidenz unter 35 auf.

Öffnungsschritt Zwei in Pforzheim

  • Lehrveranstaltungen an Hochschulen und Akademien bis 100 Personen innen erlaubt.
  • Vortrags- und Informationsveranstaltungen von bis zu 250 Personen außen; bis zu 100 Personen innen wieder möglich.
  • Volkshochschulen, Musik-, Kunst-, Jugendkunst-, Tanz- und Ballettschulen sowie vergleichbare Einrichtungen bis 20 Schülerinnen und Schüler innen und außen.
  • Die Gastronomie ist jetzt von 6 bis 22 Uhr geöffnet und darf innen einen Gast pro 2,5 Quadratmeter beherbergen; die Plätze sind so anzuordnen, dass ein Abstand von mindestens 1,5 Metern zwischen den an unterschiedlichen Tischen sitzenden Personen gewährleistet ist. Für Shisha- und Raucherbars gelten die gleichen Abstände, Rauchen ist nur im Freien erlaubt.
  • Messen, Ausstellungen und Kongresse öffnen bei einer Person pro 20 Quadratmeter., Gremiensitzungen oder Versammlungen von Vereinen, Betrieben oder Ähnlichem können mit bis zu 250 Personen außen und bis 100 Personen innen durchgeführt werden.
  • Kultur, Vortrags- und Informationsveranstaltungen innen bis 100 Personen, außen bis 250 Personen.
  • Wellnessbereiche, Saunen und Schwimmbäder sind innen und außen wieder erlaubt, ebenso sind sie in Beherbergungsbetrieben für Übernachtungsgäste geöffnet. Wellnessbereiche und Saunen dürfen innen und außen für Gruppen bis 10 Personen geöffnet sein. Bei Schwimmbädern ist innen wie außen 1 Person pro 20 Quadratmetern erlaubt.
  • Touristische Veranstaltungen wie geführte Besichtigungen oder Museumsführungen sind bis 20 Personen möglich.
  • Vergnügungsstätten wie Spielhallen, Wettvermittlungen und Ähnliches haben zwischen 6 und 22 Uhr geöffnet und rechnen mit 1 Gast pro 2,5 Quadratmetern. Auch hier gilt ein Abstandsgebot von mindestens 1,5 Metern zwischen an unterschiedlichen Spielautomaten oder Tischen befindlichen Personen, das Rauchen ist nur im Freien gestattet.
  • Kontaktarmer Freizeit- und Amateursport in Sportanlagen und -stätten sowie in Fitness- und Yogastudios ist innen und außen für eine Person pro 20 Quadratmeter möglich. Wettkampfveranstaltungen des Spitzen- und Profisports und des kontaktarmen Amateursports sind ohne Begrenzung der Teilnehmerzahl mit bis zu 250 Zuschauern außen und mit bis zu 100 Zuschauen innen möglich.
    Der Zutritt zu den oben genannten Einrichtungen, Betrieben, Veranstaltungen und Angeboten ist nur nach Vorlage eines Test-, Impf- oder Genesenennachweises zulässig.

Enzkreis stabil unter 35er Inzidenz

  • Die Testpflicht für die Außengastronomie sowie für Veranstaltungen und Angebote im Freien wie zum Beispiel den Freibad-Besuch oder das Open-Air-Konzert entfällt.
  • Feiern im Gastgewerbe – mit Ausnahme von Tanzveranstaltungen – sind mit bis zu 50 Personen möglich, und zwar innen wie außen. Dazu wird allerdings ein Test-, Impf- oder Genesenen-Nachweis benötigt. Anders als bei den Kontaktbeschränkungen zählen hier bei den 50 Personen Genesene und Geimpfte sowie unabhängig von ihrem Alter auch Kinder mit.
  • Bei Messen, Ausstellungen und Kongressen muss pro Besucher eine Fläche von nur noch sieben Quadratmetern vorgesehen werden.
  • Veranstaltungen wie Gremiensitzungen oder Versammlungen in Vereinen oder Betrieben dürfen im Freien mit bis zu 750 Personen stattfinden.
  • Auch Kulturveranstaltungen in Theater, Kinos oder Kulturhäusern sind außen mit bis zu 750 Personen möglich. Dies gilt genauso für die Zuschauerzahl bei Vortragsveranstaltungen und Wettkämpfen im Freien.
  • Treffen im öffentlichen und privaten Raum sind weiterhin auf maximal zehn Personen aus drei Haushalten begrenzt, wobei hier Genesene, Geimpfte und Kinder unter 14 nicht mitgezählt werden.
  • Auch die Maskenpflicht gilt weiterhin, und zwar auch auf dem Parkplatz und in Warteschlangen.
  • Sport darf nach wie vor auch in Innenräumen wie Hallen und Sportstudios stattfinden. Hier gilt, dass pro Person zehn Quadratmeter zur Verfügung stehen müssen. Während des Sports muss keine Maske getragen werden.
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