Stuttgart/Region (dpa/bo) Am Montag kehrt wieder ein bisschen mehr Alltag in Baden-Württemberg zurück. Das Land lockert weitere Corona-Regeln, meist aber unter strengen Auflagen. Ein kurzer Überblick, was ab Montag wieder alles erlaubt ist, gibt es hier:
Nach wochenlanger Corona-Zwangspause dürfen Restaurants ab Montag den Betrieb sowohl draußen, als auch drinnen wieder aufnehmen. Allerdings müssen hierbei strenge Abstands und Hygieneauflagen beachtet werden. Der Betrieb von Bars, reinen Schankwirtschaften, Diskotheken etc. bleibt allerdings weiterhin untersagt.
Touristen und Dauercamper dürfen ab Montag wieder auf Campingplätzen übernachten – im Caravan, im Reisemobil oder in festen Mietunterkünften. Allerdings muss die eigenständige Versorgung dabei sichergestellt sein, denn die Sanitärbereiche der Anlagen bleiben zunächst geschlossen. Das gilt auch für Wohnmobilstellplätze. Auch Ferienwohnungen dürfen wieder genutzt werden. Hotels hingegen dürfen vorerst weiter keine Touristen empfangen. Auch Freizeiteinrichtungen im Freien dürfen wieder öffnen, Freizeitparks aber noch nicht.
Ab dem 2. Juni können dann wieder alle öffentlichen und privaten Sportanlagen und Sportstätten öffnen, insbesondere Fitnessstudios sowie Tanzschulen und ähnlich Einrichtungen. Zudem können Schwimm- und Hallenbäder sowie Thermal- und Spaßbäder öffnen, um Schwimmkurse und Schwimmunterricht anzubieten und Prüfungen abzunehmen. Auch für diese Öffnungen gelten Hygieneauflagen und Abstandsgebot.
Für rund 29.500 Schüler an allgemeinbildenden Gymnasien im Land beginnen am Montag die Abiturprüfungen. Als erste Fächer stehen Spanisch, Italienisch und Portugiesisch auf dem Programm. Ursprünglich sollten die Prüfungen am 22. April beginnen. Für die rund 17.900 Schüler an beruflichen Gymnasien beginnen die Prüfungen am Mittwoch. An diesem Tag werden dann sämtliche angehenden Abiturienten im Südwesten zeitgleich im Fach Deutsch geprüft. Die schriftliche Prüfungsphase endet am 29. Mai.
Von Montag an dürfen berufliche Bildungseinrichtungen wie etwa Berufsschulen den Betrieb wieder aufnehmen. Allerdings gelten ähnlich wie in allgemeinbildenden Schulen strenge Regeln zu Abstand und Hygiene, hinzu kommen besondere Vorgaben zum Beispiel für Ausbildungswerkstätten oder Wohnheime.
Patienten und Bewohner dürfen von Montag an wieder Besuch bekommen, müssen sich aber an einige strenge Regeln halten. Pro Patient und Tag ist im Krankenhaus nur ein Besucher erlaubt. Wer jemanden besuchen möchte, muss eine Schutzmaske tragen und seine Kontaktdaten hinterlassen, damit er oder sie bei Bedarf erreicht werden kann. Wer in einer Pflegeeinrichtung lebt, darf pro Tag einmal Besuch von maximal zwei Personen bekommen. In besonderen Fällen sind Ausnahmen möglich.
An der Grenze zu Frankreich sollen schon ab Samstag die Kontrollen gelockert werden – viel wird sich zunächst aber nicht ändern. Zur Arbeit, für den Schulbesuch oder wegen eines wichtigen familiären Grunds ist der Übertritt erlaubt. Zum Einkaufen dürfen die Franzosen nicht einfach nach Deutschland fahren. Deutsche müssen weiterhin einen französischen Passierschein mit ihrem Einreisegrund ausfüllen. Erleichterung wird mit den nur noch stichprobenartig durchgeführten Grenzkontrollen für die Berufspendler am Montag erwartet. Seit Einführung der Kontrollen hatten sich zu den Stoßzeiten lange Staus an den Grenzübergängen gebildet.