Baden-Baden/Lkr. Rastatt (pm/ms) – Durch den vielen Regen die letzte Zeit konnten die Verantwortlichen das Wasserentnahmeverbot an oberirdischen Gewässern aufheben.
Eine erneute Prüfung der Pegeldaten hat ergeben, dass sich die Abflusssituation in den oberirdischen Gewässern im Landkreis Rastatt und auch in Baden-Baden entspannt hat. An allen Pegelstellen der Fließgewässer werden Wasserstände beobachtet, die über dem mittleren Niedrigwasserstand liegen. Für die nächsten Tage werden weitere Niederschläge erwartet. Zudem werden bis Mitte August eher gemäßigte Lufttemperaturen prognostiziert. Hinzu kommt, dass ab Mitte August die Globalstrahlung abnimmt. Die Globalstrahlung ist ein Maß für die Intensität der Sonneneinstrahlung und beeinflusst die Verdunstung und damit die Entwicklung der Abflussverhältnisse.
Das Amt für Umwelt und Gewerbeaufsicht im Landratsamt Rastatt geht deshalb davon aus, dass eine Niedrigwasserentwicklung, die deutlich unter dem langjährigen Niedrigwasserniveau (MNQ) liegt, mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht mehr eintreten wird. Vor diesem Hintergrund sei es aus wasserwirtschaftlicher und wasserrechtlicher Sicht vertretbar und gerechtfertigt, das eigentlich bis 30. September 2023 geltende Wasserentnahmeverbot für den gesamten Landkreis Rastatt aufzuheben. Somit sind Wasserentnahmen aus oberirdischen Gewässern im Rahmen des Gemeingebrauchs nach § 25 Wasserhaushaltsgesetz, § 20 Abs. 1 Wassergesetz wieder uneingeschränkt zulässig.