Calw (pm/dk) – Schon seit Montagabend muss in Teilen von Calw das Trinkwasser abgekocht werden. Wir haben für euch zusammengefasst was ihr jetzt beachten müsst.
Für die Bevölkerung in den betroffenen Bereichen gilt Folgendes:
Dem Wasser wird vorübergehend eine erhöhte Menge Chlor hinzugefügt, maximal 0,6 mg/l.
Die Informationen sollten auch an Mitbewohner und Nachbarn weitergegeben werden.
Sollten Sie eine technische Anlage mit Trinkwasser betreiben, klären Sie bitte mit dem Hersteller, ob Chlor in dieser Anlage verwendet werden kann. Es wird darauf hingewiesen, dass mit Chlor desinfiziertes Wasser für Aquarien ungeeignet ist.
Es kann derzeit nicht ausgeschlossen werden, dass zum Beispiel Durchfallerreger im Trinkwasser enthalten sind.
Menschen mit intaktem Immunsystem haben voraussichtlich nichts zu befürchten. Erst wenn eine sehr hohe Anzahl von Keimen aufgenommen worden ist, kann es beispielsweise zu Durchfällen kommen.
Klären Sie Ihr weiteres Verhalten mit einem Arzt ab. Nicht hinter jedem Durchfall ist gleichzeitig eine hohe Keimbelastung durch verunreinigtes Trinkwasser zu vermuten.
Für eine Häufung von Durchfallerkrankungen oder bei Nachweis entsprechender Erreger besteht eine Meldepflicht. Der Abteilung Gesundheit und Versorgung des Landratsamts Calw ist bisher keine Erkrankung bekannt geworden, die im Zusammenhang mit der Keimbelastung des Trinkwassers steht.
Solange Ihr Kind keine Durchfallsymptome hat, besteht kein Grund zur Beunruhigung. Sollten Krankheitssymptome auftreten wenden Sie sich bitte an Ihren Arzt.
Für die Körperpflege (Waschen, Duschen, Baden) kann das Leitungswasser ohne Bedenken weiter genutzt werden. Es sollte aber nicht verschluckt werden und keinen Kontakt zu offenen Wunden bekommen. Wunden sollten mit wasserundurchlässigem Pflaster abgedeckt sein.
Während der Dauer des Abkochgebotes sollte zum Zähneputzen abgekochtes oder abgepacktes Wasser verwendet werden.
Bei einem Waschgang unter 90 Grad Celsius sollte zusätzlich antibakterielles Waschmittel verwendet werden.
Geschirr aus dem Geschirrspüler ist unbedenklich, sofern der Spülgang mit der höchsten Temperatur eingestellt wird, mindestens aber 60 Grad Celsius.
Nein. Hierzu bitte nur abgekochtes Wasser verwenden.
Ja. Das Wasser sollte nach dem langsamen Abkühlen kühl und in einem geschlossenen Behälter gelagert werden.
Während der Dauer des Abkochgebots sollte für die Zubereitung von Speisen (z.B. Waschen von Salat, Obst oder Gemüse) nur abgekochtes oder abgepacktes Wasser verwendet werden. Dies gilt insbesondere, wenn die betreffenden Nahrungsmittel nachfolgend nicht gekocht, gegart oder gedünstet – also ausreichend erhitzt – werden. Alternativ (Gastronomie) ist der Einbau eines Bakterienfilters (Fachhandel) möglich.
Kaffeemaschinen sollten nur mit abgekochtem oder verpacktem Wasser betrieben werden. Alternativ muss der Einbau eines Bakterienfilters vor Eingang des Wassers in die Maschine erfolgen.
Während der Dauer des Abkochgebots sollten Eiswürfel nur aus abgekochtem oder abgepacktem Wasser hergestellt werden. Während der Dauer des Abkochgebots können Crush- und Würfeleismaschinen nicht verwendet werden. Zur „traditionellen“ Würfeleisherstellung ist abgekochtes Wasser zu verwenden.
Während der Dauer des Abkochgebotes kann das Wasser zur Reinigung von Betriebsräumen, Arbeitsgeräten/Maschinen unter der Voraussetzung benutzt werden, dass im Anschluss eine hinreichende Desinfektion gewährleistet ist. Das heißt in diesem Fall nur dort, wo Desinfektionsmittel auf alkoholischer Basis verwendet werden können und daher kein Nachspülen mit Wasser erforderlich ist.
Während der Dauer des Abkochgebots ist das Wasser nicht zum Reinigen von Schankanlagen geeignet.
Während der Dauer des Abkochgebots ist für die Herstellung von Getränken eine Verwendung von abgekochtem oder abgepacktem Wasser oder alternativ der Einbau eines Bakterienfilters vor Eingang des Wassers in die Maschine / den Automaten zu berücksichtigen.
Nein, Kinder können abgekochtes bzw. gechlortes Wasser ohne Bedenken verzehren und benutzen. Auch die Zubereitung von Säuglingsnahrung kann mit abgekochtem bzw. gechlortem Wasser erfolgen.
Für Schwangere gelten keine besonderen Empfehlungen. Schwangere können abgekochtes Wasser ohne Bedenken verzehren und benutzen.
Tiere verfügen in der Regel über ein robustes Immunsystem – auch in freier Natur trinken Tiere Wasser, das keine Trinkwasserqualität hat (z.B. aus Pfützen, Seen oder Flüssen). Die Verunreinigung macht den Tieren im Regelfall also nichts aus.
Grundsätzlich muss die Hausinstallation nicht desinfiziert werden. Mit dem regelmäßigen Austausch des Trinkwassers werden gegebenenfalls auch Keime ausgetragen.
Das Abkochgebot für die betroffenen Bereiche gilt bis auf Widerruf durch das Landratsamt Calw. Hierfür müssen mehrere Trinkwasserproben hintereinander unbedenklich sein. Die Auswertung einer einzelnen Probe dauert in der Regel zwei bis drei Tage. Die Pressestelle des Landratsamts Calw wird via Pressemitteilung an die Redaktionen der relevanten Medien, via Platzierung einer entsprechenden Meldung auf der Landkreiswebsite unter www.kreis-calw.de sowie in der Bürger Informations- und Warn App (BIWAPP) über die Aufhebung des Abkochgebots informieren.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an den zuständigen Wasserversorge. Sie erreichen die Ansprechpartner der ENCW während der regulären Geschäftszeiten unter der Rufnummer 07051/ 1300-0 und außerhalb der normalen Bürozeiten unter der Rufnummer des Bereitschaftsdienstes 07051/ 1300-93 zu erreichen.