Lockerung bei Großveranstaltungen und wieder 2G in der Gastro

26. Januar 2022 , 09:09 Uhr

Stuttgart (dpa/lk/svs) – Das Land Baden-Württemberg lockert trotz der ansteigenden Omikron-Welle seine Corona-Regeln leicht. Von diesem Freitag an gilt im Einzelhandel die 3G-Regel, Ungeimpfte können dann mit einem aktuellen Test wieder einkaufen. Auch in der Gastronomie komme eine leichte Öffnung, kündigte Ministerpräsident Winfried Kretschmann am Mittwoch in Stuttgart an. Mit der von der Justiz angemahnten Rückkehr in die normale Alarmstufe gilt in Innenräumen in Restaurants wieder 2G. Bisher mussten Geimpfte und Genesene noch einen Test vorweisen (2G plus). Bei Großveranstaltungen in Sport und Kultur werden wieder mehr Zuschauer zugelassen. Im Stadion sind aber höchstens 6.000 Besucher erlaubt.

6.000 Zuschauer im Fußballstadion erlaubt

Im Fußballstadion sind in der normalen Alarmstufe wieder bis zu 6.000 Zuschauer zugelassen, wenn der Veranstalter die 2G-plus-Regel anwendet, erklärte Regierungschef Winfried Kretschmann am Mittwoch im Landtag in Stuttgart. Das heißt, die Besucherinnen und Besucher müssen geimpft oder genesen und zusätzlich getestet sein. Wenn die Veranstalter mit der 2G-Regel arbeiten wollen, gilt eine Obergrenze von 3.000 Zuschauern.

Fastnachtsumzüge sind verboten

Bei Kulturveranstaltungen wie Konzerten sind in geschlossenen Räumen 3.000 Besucher zugelassen – unter der Bedingung, dass 2G plus am Eingang angewendet wird. Bei 2G ist die Obergrenze 1.500. Für alle Veranstaltungen gelte, dass höchstens die Hälfte der Kapazitäten ausgeschöpft werden dürfe. Das gilt auch für Fastnachtsfeste. „Umzüge im Freien müssen wir leider untersagen“, sagte Kretschmann. Eine Verschärfung gibt es auch bei der Maskenpflicht in Bussen und Bahnen. Dort gilt von Freitag an eine Pflicht zum Tragen von FFP2-Masken.

Ausgangsbeschränkungen entfallen

Die Regeln für private Treffen blieben unverändert. Das heißt, dass Ungeimpfte Kontaktbeschränkungen einhalten müssen. Ein Haushalt darf sich nur mit zwei weiteren Personen treffen. Die Ausgangssperren zwischen 21 und 5 Uhr für Nicht-Immunisierte fallen in der Alarmstufe weg. Bisher galt in Kreisen mit einer 7-Tage-Inzidenz von mindestens 500, dass Ungeimpfte nur aus zwingenden Gründen nachts das Haus verlassen dürfen. Mit der neuen Corona-Verordnung soll auch die Regel in der Alarmstufe II angepasst werden. Künftig sollen die Ausgangsbeschränkungen erst greifen, wenn in einem Kreis die Inzidenz von 1.500 überschritten wird.

Clubs und Discotheken weiter zu

Wegen der rasanten Verbreitung der Omikron-Variante müssen Clubs und Diskotheken auch in der normalen Alarmstufe im Südwesten geschlossen bleiben. „Wir gehen an dieser Stelle auf Nummer sicher“, sagte Ministerpräsident Winfried Kretschmann am Mittwoch im Landtag in Stuttgart. Eigentlich hätte bei einer Rückkehr in die Alarmstufe die 2G-Regel gegolten. Das heißt, Geimpfte und Genesene hätten dann in Clubs und Discos gehen können. Mit der neuen Corona-Verordnung, die Ende der Woche in Kraft treten soll, bleiben auch Messe-Veranstaltungen untersagt. Auch hier verschärfte die Regierung die Regeln der normalen Alarmstufe.

2G im Restaurant – 3G im Einzelhandel

Hintergrund ist, dass die Regierung aus Grünen und CDU das reguläre Stufensystem wieder in Kraft setzen muss. Zuletzt hatte sie wegen Omikron die Alarmstufe II eingefroren. Im Einzelhandel soll künftig 3G statt 2G gelten, damit haben auch Ungeimpfte mit einem aktuellen Test wieder Zugang zu Geschäften. In der Gastronomie wird etwas gelockert. In der Alarmstufe gilt in Innenräumen wieder 2G. Bisher mussten Geimpfte und Genesene noch einen Test vorweisen (2G plus). In der Gastronomie entfällt außerdem die Sperrstunde ab 22.30 Uhr. In Museen, Archiven und Büchereien gilt nur noch 2G. Dasselbe gilt für Kosmetiksalons. Auch bei touristischen Angeboten wie Skilifts, Seilbahnen und Busreisen müssen Geimpfte und Genesene künftig keinen Test mehr vorweisen.

Einfrieren der Alarmstufe nicht zulässig

Grün-Schwarz hatte Mitte Januar aus Sorge vor Omikron die Alarmstufe II in der Corona-Verordnung beibehalten und damit die Grenzwerte für die Belastung der Krankenhäuser bis Ende Januar außer Kraft gesetzt. Weil die Belastung der Krankenhäuser in den vergangenen Wochen – relativ gesehen – gesunken ist, muss die Regierung eigentlich die Maßnahmen etwas lockern. Darauf pocht auch der VGH.

Inzidenz steigt, Intensivzahlen sinken

Die Corona-Inzidenz ist wegen Omikron in den vergangenen Tagen auf über 800 stark gestiegen. Allerdings ist die Zahl der Covid-19-Patienten auf Intensivstationen auf 286 gesunken. Die landesweite Hospitalisierungsinzidenz lag zuletzt bei 4,8. Sie gibt an, wie viele Corona-Infizierte innerhalb einer Woche pro 100.000 Einwohner in Krankenhäuser gebracht werden.

Verknüpfung von Intensivbetten und Hospitalisierungsrate

Kretschmann erklärte, mit der Hospitalisierungsrate von über 3,0 sei die Voraussetzung für die Alarmstufe erfüllt – auch wenn die Obergrenze der Intensivbetten von 390 nicht erreicht werde. Künftig gelte aber für das Erreichen der Alarmstufe II eine neue Regel: Diese werde nur ausgerufen, wenn beide Grenzwerte überschritten werden. Das heißt, die Hospitalisierungsrate müsste über 6 steigen und es müssten mehr als 450 Covid-Patienten auf Intensivstationen liegen. „Diese Verknüpfung ist neu“, erklärte der Regierungschef.

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