Stuttgart (dpa/lsw) – Luftkampf, Luftbetankungen und Abfangen von Flugzeugen. All das soll bei der großangelegten Übung für Luftstreitkräfte im Juni über Deutschland geübt werden. Womit müssen Bürgerinnen und Bürger in dieser Zeit rechnen?
Bis zu 10 000 Soldatinnen und Soldaten aus 25 Nationen werden bald über den Dächern Deutschlands unter Beteiligung der Nato den Luftkampf üben. Auch der Südwesten wird davon betroffen sein. Bei der Übung der Luftstreitkräfte soll vom 12. bis zum 23. Juni laut Bundeswehr unter deutscher Leitung mit mehr als 250 Flugzeugen das sogenannte Artikel-5-Beistandsszenario nachempfunden werden. Der Fall also, dass ein oder mehrere Nato-Partner angegriffen werden und die anderen Bündnispartner Beistand leisten. Die wichtigsten Fragen und Antworten aus Sicht der Bürgerinnen und Bürger:
Nach Angaben der Bundeswehr wird die Übung für die Zivilbevölkerung ungefährlich sein. Alle Szenarien, wie beispielsweise der Luftkampf, würden zwar real geflogen. Allerdings hätten die Systeme der Luftstreitkräfte die Möglichkeit, einen Luftkampf digital zu simulieren, wozu beispielsweise auch der Abschuss von Lenkflugkörpern zähle. Davon werde während der gesamten Übung Gebrauch gemacht.
Ein Teil der Übung findet laut Bundeswehr in einem Korridor statt, der quer durch Baden-Württemberg von Lechfeld in Bayern kommend bis ins südliche Saarland führt. Der Korridor sei 37 Kilometer breit und führe nördlich an Stuttgart vorbei. Genauere Angaben machte ein Sprecher der Bundeswehr auf Anfrage nicht.
Da die Mindestflughöhe dort aber 3350 Meter betrage, sei nur mit leicht erhöhtem Fluglärmaufkommen zu rechnen. Überschallflüge seien nur über der See vorgesehen, so dass im Südwesten nicht mit Überschallknallen zu rechnen ist. Flugplätze in Baden-Württemberg würden durch die Übungsteilnehmer nicht genutzt.
Die Übung findet nach Angaben der Bundeswehr in diesem Bereich vom 12. bis zum 22. Juni werktags zwischen 13.00 und 17.00 Uhr statt. Nachts und am Wochenende soll es dort demnach keine militärischen Flüge geben.
Wie die Bundeswehr mitteilte, könnte es zu verspäteten Zivilflügen kommen. Man arbeite aber eng mit den für die Flugsicherheit zuständigen Behörden, den Fluglinien sowie den zivilen Flugplätzen zusammen und werde Abläufe und Verfahren optimieren, um die Auswirkungen auf den zivilen Flugverkehr weitestgehend zu minimieren. Mit Flugstreichungen sei aber nicht zu rechnen.
Nach Angaben des Flughafens Stuttgart dürfen Passagierflugzeuge, die wegen übungsbedingter Verspätungen nicht mehr vor dem regulären Betriebsende um 23.00 Uhr starten beziehungsweise um 23.30 Uhr landen können, dies bis 2.00 Uhr tun. Die Regelung gelte aber nur im Übungszeitraum und auch nur für planmäßige Flüge von und nach Stuttgart. Für Ausweichflüge von anderen Flughäfen gelte die Regelung dagegen nicht. Auch an den Flughäfen Friedrichshafen und Karlsruhe/Baden-Baden könnten nach Angaben der Betreiber Ausnahmen von der Nachtflugbeschränkung notwendig werden.
Flugreisende sollten sich nach Angaben der Flughäfen vor Antritt der Reise über den aktuellen Status ihres Fluges informieren und auf Mitteilungen der Airline beziehungsweise des Reiseveranstalters achten. Die Bundeswehr rät, individuelle Anfragen zu Auswirkungen auf den zivilen Flugverkehr an die jeweilige Fluggesellschaft zu richten.
Nach Angaben der Deutschen Flugsicherung werden die Fluglotsen rechtzeitig über die Aktivierung der Übungslufträume informiert. Dann stehe dieser Luftraum nicht für den zivilen Flugverkehr zur Verfügung. Flugzeuge würden von den Fluglotsen an solchen Gebieten vorbeigelotst. Außerdem sorgten die Fluglotsen durch ihre Anweisungen an die Flugzeuge für einen Sicherheitsabstand zwischen den Grenzen der Übungslufträume und dem zivilen Luftverkehr.
Nach Angaben Bundeswehr ist die Übung unter anderem notwendig, um die Kooperation der teilnehmenden Nationen zu optimieren und auszuweiten. Zudem wolle man Stärke im Bündnis zeigen.
Ja, bei der Übung machen laut Bundeswehr auch Soldatinnen und Soldaten vom Hubschrauberregiment 64 Laupheim (Kreis Biberach) mit.