Stuttgart/Mainz (dpa/lk) – Da der Impfschutz gegen Corona bereits nach sechs Monaten an Wirksamkeit verliert, lassen sich aktuell viele Menschen „boostern“. Das Boostern bringt jetzt auch in Baden Württemberg Vorteile.
Für Menschen mit Impfauffrischung soll es im Südwesten jetzt doch Vorteile bei der 2G-plus-Regel geben. Das Gesundheitsministerium teilte in einer Kehrtwende am Abend mit, dass mit der neuen Corona-Verordnung, die am Samstagmorgen in Kraft treten soll, bei der 2G-plus-Regelung die Testpflicht für Geboosterte entfalle. Amtschef Uwe Lahl erläuterte: ,,Personen, die bereits geboostert sind, müssen überall dort, wo die 2G-plus-Regel gilt, keinen aktuellen negativen Corona-Test mehr vorlegen – also zum Beispiel in Gaststätten, im Zoo oder bei Freizeit- und Kulturveranstaltungen.“
In Rheinland-Pfalz entfällt ebenfalls die Testpflicht für Menschen, die bereits eine Auffrischungsimpfung gegen Corona erhalten haben. „Wir haben heute im Kabinett noch einmal intensiv beraten und entschieden, dass Menschen mit bereits erfolgter Auffrischungsimpfung von der Testpflicht der 2G-plus-Regelung ausgenommen sind“, teilte Ministerpräsidentin Malu Dreyer mit. Die Auffrischungsimpfung erhöhe den Impfschutz enorm. „Sie brauchen dann deshalb beispielsweise für ihren Besuch in einem Restaurant oder beim Betreten eines Fitnessstudios keinen weiteren Test mehr.“ Die 2G-plus-Regel sieht vor, dass nur Geimpfte und Genesene mit einem negativen Testergebnis Zugang haben. Die neue Corona-Verordnung des Landes sollte am heutigen Samstag in Kraft treten.