Südliche Weinstraße/Germersheim (pm/mt) – In den Kreisen Südliche Weinstraße und Germersheim gilt ab heute die Corona-Warnstufe 2. Denn am letzten Samstag hat nicht nur der Anteil der belegten Intensivbetten in ganz Rheinland-Pfalz den dritten Tag in Folge über dem Wert von sechs Prozent gelegen, sondern die 7-Tage-Inzidenz war in beiden Kreisen zusätzlich dauerhaft zu hoch. Daher treten neue Einschränkungen für Ungeimpfte in Kraft.
Änderungen in der Warnstufe 2
Durch die Warnstufe 2 ergeben sich in Germersheim und in der Südlichen Weinstraße folgende Änderungen:
Öffentlicher Raum
- Der Aufenthalt im öffentlichen Raum wird auf zehn (bisher 25) Personen beschränkt.
Veranstaltungen
Die Anzahl der maximalen Anzahl an nicht-immunisierten Personen wird beschränkt:
- bei Veranstaltungen in geschlossenen Räumen auf maximal 100 (bisher 250) nicht-immunisierte Personen
- bei Veranstaltungen im Freien mit festen Plätzen auf maximal 400 (bisher 1.000) nicht-immunisierte Personen; bei Veranstaltungen im Freien ohne feste Plätze auf maximal 200 (bisher 500) nicht-immunisierte Personen
- die Schutzmaßnahmen Abstandsgebot und Maskenpflicht können bei Veranstaltungen entfallen, wenn maximal zehn (bisher 25) nicht-immunisierte Personen gleichzeitig anwesend sind
Religionsausübung:
- Die Schutzmaßnahmen Abstandsgebot und Maskenpflicht können entfallen, wenn maximal zehn (bisher 25) nicht-immunisierte Personen gleichzeitig anwesend sind.
Gastronomie:
- Die Schutzmaßnahmen Abstandsgebot und Maskenpflicht für die Gäste können entfallen, wenn maximal zehn (bisher 25) nicht-immunisierte Personen gleichzeitig anwesend sind.
Sport:
- Training und Wettkampf im Amateur- und Freizeitsport ist mit maximal zehn (bisher 25) nicht-immunisierten Personen zulässig. Für Kinder und Jugendliche ist stets eine Gruppe von 25 nicht-immunisierten Personen unabhängig von der Warnstufe zulässig.
- Bei Schwimm- und Spaßbädern, Thermen, Saunen, Badeseen entfällt die Begrenzung der Personenanzahl, wenn höchstens zehn (bisher 25) nicht-immunisierte Personen anwesend sind.
Freizeit:
- Bei Spielhallen, Spielbanken, Wettvermittlungsstellen und ähnlichen Einrichtungen können die Schutzmaßnahmen Abstandsgebot und Maskenpflicht für die Gäste entfallen, wenn maximal zehn (bisher 25) nicht-immunisierte Personen gleichzeitig anwesend sind
Schulen:
- Im Schulgebäude gilt die Maskenpflicht und für die Sekundarstufe I und II im Unterricht auch am Sitzplatz
Kultur:
- Bei Proben- und Auftrittsbetrieb der Breiten- und Laienkultur sind mit maximal zehn (bisher 25) nicht-immunisierten Personen zulässig. Für Kinder und Jugendliche ist stets eine Gruppe von 25 nicht-immunisierten Personen unabhängig von der Warnstufe zulässig
- In Museen, Ausstellungen, Gedenkstätten und ähnlichen Einrichtungen können die Schutzmaßnahmen Begrenzung der Personenzahl, Abstandsgebot und Maskenpflicht für die Besuchenden entfallen, wenn maximal zehn (bisher 25) nicht-immunisierte Personen gleichzeitig anwesend sind.
Die 27. Corona-Bekämpfungsverordnung und Informationen rund um die Corona-Pandemie wie das Impfen und Testen finden Sie außerdem auch auf der Seite des Landes.
Verordnung kann sich noch mal ändern
Die aktuelle Corona-Verordnung ist aber nicht in Stein gemeißelt, erklärt der Landrat der Südlichen Weinstraße, Dietmar Seefeldt: „Die Landesregierung Rheinland-Pfalz hat angekündigt, den Warnstufen-Plan demnächst zu verschärfen. Kurz vor den Regelverschärfungen fallen wir als Landkreis nun noch in die zweite Warnstufe nach alter Systematik. Dadurch werden sich die Regeln in SÜW und anderswo im Land jetzt mehrfach hintereinander rasch verändern. Die Änderungen betreffen vor allem Menschen ohne Impfschutz.“ Er appelliert an alle Bürgerinnen und Bürger: „Bitte beachten Sie die jeweils geltenden Vorschriften und vor allem: Achten Sie weiterhin auf die so wichtigen Grundbausteine Maske, Abstand, ausreichendes Lüften und Handhygiene.“