Karlsruhe (pm/lk) – Wie ist das eigentlich mit Kletterparks in der Pandemiezeit? Denn manche können öffnen, andere dagegen nicht. Der Waldseilpark in Karlsruhe darf nicht öffnen und hat dagegen jetzt Klage eingereicht.
Wir befinden uns zweifelsohne in einer besonderen Situation, die gegenseitige Rücksichtnahme und auch gewisse Einschränkungen mit sich bringt, schreibt der Kletterpark in einer Pressemitteilung. Dennoch seien manche Schritte nicht immer nachvollziehbar. Kletter- und Boulderhallen dürften in Baden-Württemberg öffnen, Kletterparks an der frischen Luft aber nicht, weil sie als Freizeit- und nicht als Sporteinrichtung eingestuft würden.
Doch diese Regelung gelte wiederum nicht für ganz Baden-Württemberg. Verschiedene Kletterparks im Land dürften öffnen, weil sie von ihrem zuständigen Ordnungsamt als weitläufige Sportanlage gewertet würden. Das Karlsruher Ordnungsamt folge dieser Argumentation nicht und untersage dem Waldseilpark Karlsruhe die Öffnung – trotz Hygienekonzept.
Jochen Brischke, Betreiber des Waldseilparks Karlsruhe und gleichzeitig Vorstand im IAPA, einem der zwei großen Dachverbände der Seilgarten-Betreiber, setzt sich nun für einheitliche Regeln ein. Aus diesem Grund habe er Klage beim Verwaltungsgericht Karlsruhe eingereicht. „Wir sehen uns zu diesem Schritt gezwungen, da wir nicht nachvollziehen können, warum bei gleicher Sachlage die Ordnungsämter unterschiedlich entscheiden“, so Brischke.