Als 16-Jährige dürfen Jugendliche bereits bei den Kommunalwahlen ihre Stimme abgeben, das wird als aktives Wahlrecht bezeichnet. Selbst kandidieren dürfen sie bislang aber nicht (passives Wahlrecht). Außerdem sollen Bürgermeister künftig nicht mehr erst mit Vollendung des 25. Lebensjahres wählbar sein, sondern bereits als 18-Jährige. Zugleich soll die bisherige Höchstaltersgrenze für Kandidaten von 67 Jahren ebenso fallen wie die Vorschrift, dass Bürgermeister spätestens mit 73 in den Ruhestand treten müssen, auch wenn ihre Amtszeit zu dem Zeitpunkt noch gar nicht abgelaufen ist.