Stuttgart (dpa/lk) – Bei Gottesdiensten wird es zunächst doch keine Zutrittsbeschränkungen geben. Ursprünglich hatte die Landesregierung erwogen, vom 14. Februar an auch hier die 3G-Regel vorzuschreiben. Doch das habe man erstmal zurückgestellt, erklärte Ministerpräsident Winfried Kretschmann. 3G hätte bedeutet, dass Ungeimpfte beim Kirchgang einen aktuellen Test vorlegen müssten.
Das Sozialministerium erklärte, die angedachte 3G-Regel werde bei der nächsten Änderung der Corona-Verordnung erneut aufgerufen und in einer Gesamtschau der Schutzmaßnahmen betrachtet. Es wird damit gerechnet, dass die Verordnung einige Tage nach der Konferenz der Ministerpräsidenten am 16. Februar überarbeitet wird. Bis dahin gelte für Gottesdienste: „Wie bisher ist ein Hygienekonzept zu erstellen und in den Alarmstufen gilt die Abstands- und FFP2-Maskenpflicht.“