Germersheim (pm/lk) – Erst galt der Landkreis Germersheim lange Zeit als Corona-Hotspot, inzwischen befinden sich die Zahlen im Sinkflug. Zum zweiten Mal hat der Kreis am Donnerstag die 7-Tage-Inzidenz von 100 unterschritten. Lockerungen könnten aber erst nach mindestens fünf Werktagen stabil unter der 100er Schwelle beschlossen werden. In Kraft treten würden mögliche Lockerungen frühestens am kommenden Donnerstag – das wäre der Feiertag Christi Himmelfahrt.
Der Inzidenzwert für den Landkreis Germersheim lag am Donnerstag erneut unter der kritischen Marke von 100. Landrat Fritz Brechtel ist sich sicher, dass es an der Disziplin der Bürger lag, sich strikt an die AHA-Regeln zu halten. Dafür spricht er allen seinen Dank aus. Vorausgesetzt, der Wert bleibt unter 100, kann es in der nächsten Woche zu weiteren Lockerungen kommen. Sollten bis kommenden Dienstag (11. Mai) die Werte an sämtlichen Tagen beständig unter der Marke von 100 bleiben, könnten frühestens ab Donnerstag, 13. Mai, neue Regeln in Kraft treten.
Weiterhin gilt im Landkreis Germersheim die Bundesnotbremse mit den bekannten Ausgangsbeschränkungen von 22 bis 5 Uhr, den Kontaktbegrenzungen für private Zusammenkünfte, Wechselunterricht an Schulen sowie Einschränkungen für Kulturbetriebe, den Einzelhandel oder die Gastronomie. Sollte der Fall eintreten, dass bis einschließlich Dienstag der Inzidenzwert ohne Unterbrechung unter dem Wert von 100 bleibt, würden am 11. Mai in einer offiziellen Bekanntmachung der Kreisverwaltung die neuen Regeln der Öffentlichkeit vorgestellt. „Es wäre tatsächlich ein kleiner Lichtblick für die Menschen bei uns, wenn es zum Feiertag an Christi Himmelfahrt für weitere Lockerungen hinsichtlich der aktuellen Einschränkungen reichen würde“, so Landrat Brechtel.
Sollte der Abwärtstrend bei den Inzidenzwerten von Dauer sein, könnte am Feiertag die Außengastronomie im Landkreis Germersheim unter bestimmten Voraussetzungen wieder öffnen. Neben den allgemeinen Schutzmaßnahmen und einem Hygienekonzept, das auf Verlangen vorgezeigt werden müsste, sowie dem Abstandsgebot zwischen den Gästen und den Tischen des Lokals, wären vor allen Dingen eine Vorausbuchung aber auch ein negativer Corona-Schelltest verpflichtend. Der Test dürfte dann nicht älter als 24 Stunden und von einer offiziellen Stelle durchgeführt und bestätigt worden sein. Die Landesregelungen für „Private Zusammenkünfte“ – zwei Haushalte mit maximal fünf Personen – würden auch für den gemeinsamen Besuch im Biergarten gelten.
Vorsichtiger Optimismus gilt auch für die Betreiber von Fitnessstudios oder für sportlich engagierte Menschen. Wenn es die Entwicklung der Inzidenzwerte erlaubt, könnten ab Donnerstag zum Beispiel Fitnessstudios wieder ihre Pforten öffnen. Zudem wäre Individualsport in einer Kleingruppe, bei Beachtung der jeweiligen Kontaktbeschränkungen, möglich. Unter Anleitung eines Trainers dürften zudem Gruppen von bis zu 20 Kindern bis einschließlich 14 Jahren ohne die Vorlage eines Tests im Freien ihr Training absolvieren. Das Erfassen von Kontakten wäre jedoch für alle Fälle obligatorisch.
Für Landrat Fritz Brechtel ein kleiner Hoffnungsschimmer, der sich nur dann erfüllt, wenn sich die Mensch wie bisher schon weiterhin diszipliniert an die Regeln der Bundesnotbremse halten und auch im privaten Umfeld äußerste Vorsicht und Wachsamkeit walten lassen. „Es wäre tatsächlich ein kleiner Lichtblick für die Menschen bei uns, wenn es zum Feiertag an Christi Himmelfahrt für weitere Lockerungen hinsichtlich der aktuellen Einschränkungen reichen würde“, so Landrat Brechtel, der im gleichen Zug zu anhaltender Achtsamkeit rät: „Wir dürfen uns diese positive Entwicklung nicht durch Nachlässigkeit wieder kaputt machen lassen.“