Freiburg (dpa/tk) – Von Karlsruhe bis Konstanz – immer wieder demonstrieren Aktivisten und Sympathisanten gegen den Gaza-Krieg und Pro-Palästina. Ein Slogan bei einer geplanten Demonstration in Freiburg beschäftigt die Gerichte.
Slogan verboten
Die Äußerung der als juden- und israelfeindlich geltenden Parole «From the river to the sea» («Vom Fluss bis zum Meer») ist bei einer in Freiburg angemeldeten Demonstration nach Angaben der Stadt nun doch nicht zulässig. Das habe der Verwaltungsgerichtshof Mannheim in einem Beschwerdeverfahren entschieden, teilte die Stadt Freiburg mit. Der Slogan wurde der Stadt zufolge vom Bundesinnenministerium der islamistischen Hamas zugeordnet. Sie geht zurück auf die 1960er Jahre. Sie wurde damals von der Palästinensischen Befreiungsorganisation PLO verwendet, um auszudrücken, dass ein einziger Staat vom Fluss Jordan bis zum Mittelmeer angestrebt wird – darunter würde auch das Gebiet Israels fallen.
Hin und her vor Gericht
Zunächst hatte das örtliche Verwaltungsgericht entschieden, dass die Parole verwendet werden dürfe. Es gebe keine konkreten Hinweise, dass die Hamas durch die Veranstaltung am Mittwoch unterstützt werden solle. Die Stadt Freiburg legte dagegen Beschwerde ein. Sie hatte vorgeschrieben, dass der Slogan «Vom Fluss bis zum Meer» beziehungsweise «From the river to the sea – Palestine will be free!» («Vom Fluss bis zum Meer – Palästina wird frei sein») weder auf Deutsch noch in anderen Sprachen verwendet werden dürfe.
Nur wenige Teilnehmer
Der Stadtsprecherin zufolge waren für die Veranstaltung in der Innenstadt 50 Menschen angemeldet. Das komplette Motto der Demonstration lautet dem Verwaltungsgericht zufolge: «From the river to the sea – Palestine will be free! Für ein freies Palästina für ALLE Menschen». Laut einem Sprecher der Polizei kamen in der Spitze 23 Teilnehmer zu der Protestaktion. Vorkommnisse habe es keine gegeben.