Pforzheim (pm/dk) – Am Amtsgericht Pforzheim wird derzeit ein ungewöhnlicher Prozess geführt, der großes Medieninteresse weckt. Zum ersten Mal wird im Zusammenhang mit der „Baptistenkirche Zuverlässiges Wort Pforzheim“ (BKZW) wegen Volksverhetzung verhandelt. Der Fall wirft grundlegende rechtliche Fragen zur Glaubensfreiheit und der Abgrenzung zu strafbaren Äußerungen auf.
Der Prozess gegen einen Vertreter der BKZW zieht sich länger hin als ursprünglich erwartet. Am 5. Dezember wird eine weitere Verhandlung anberaumt, doch auch dieser Termin könnte nicht der letzte sein. Der Anwalt des Angeklagten fordert, dass ein Sachverständiger zu Wort kommt, um zu klären, ob die Aussagen seines Mandanten in einer Predigt durch die Glaubensfreiheit des Grundgesetzes gedeckt sind. In der Predigt soll es um Aussagen gegangen sein, die nach Ansicht der Staatsanwaltschaft die Homosexualität abwerten und möglicherweise zu Gewalt aufrufen. Die Staatsanwaltschaft hatte ursprünglich eine Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu je 80 Euro gefordert, was der Angeklagte jedoch ablehnte.
Die „Baptistenkirche Zuverlässiges Wort Pforzheim“ steht unter Beobachtung des Verfassungsschutzes. Sie wird im Phänomenbereich „Verfassungsschutzrelevante Delegitimierung des Staates“ geführt. Die Staatsanwaltschaft sieht in den Äußerungen des Angeklagten eine potenzielle Gefahr für die öffentliche Ordnung und bewertet sie als Volksverhetzung. Der Fall könnte weitreichende Auswirkungen auf die Diskussionen über die Grenzen der Meinungs- und Religionsfreiheit in Deutschland haben.
Dieser Prozess ist der erste, der in Pforzheim geführt wird und in dem die BKZW im Mittelpunkt steht. Die Kirche selbst bestreitet jegliche strafbare Absicht und verweist auf die freie Religionsausübung. Der Ausgang dieses Verfahrens könnte wichtige Präzedenzfälle für künftige Prozesse zu ähnlichen Themen schaffen.