Karlsruhe (dpa/svs/mö) – Ein zwei Bierchen, einen Sekt und am Ende wars definitiv zu viel, um sich noch hinters Steuer zu setzen. Bei Unfällen auf Baden-Württembergs Straßen spielt Alkohol leider oft eine Rolle. Bier, Wein, Schnaps oder ein ähnliches Getränk sind bei mehr als fünf Prozent der Unfälle mit Verletzten oder Todesopfern mit im Spiel gewesen. Im Zuständigkeitsbereich der Polizei Karlsruhe hat es allein vergangenes Jahr, von Januar bis Oktober, 280 Unfälle aufgrund von Alkohol gegeben. Laut Landesamt dominieren Männer eindeutig die Statistik in Baden-Württemberg: Sie machen einen Anteil von 86 Prozent der Beteiligten aus, die vor dem Unfall getrunken hatten. Und: Fast jeder zweite Crash unter Alkoholeinfluss mit Verletzten oder Toten passierte an einem Samstag oder Sonntag.
Neben Geschwindigkeitsverstößen zählt Alkohol zu den häufigsten Unfallursachen im Südwesten. Das belegen auch die Zahlen des Polizeipräsidiums Karlsruhe: Während es im Jahr 2021 noch 247 Unfälle unter Alkoholeinfluss waren, waren es 2022 schon 280 im Zuständigkeitsbereich der Karlsruher Polizei und das nur von Januar bis Oktober. Im Stadtkreis Karlsruhe selbst stieg die Zahl von 2021 mit 87 auf 98 im Jahr darauf, so die Karlsruher Polizei.
Laut Polizeihauptkommissar Jürgen Ell gibt es eine große Wissenslücke bei den Autofahrern. Die meisten denken immer noch, dass die Grenze bei 0,8 Promille liegt. Diese Regelung gibt es aber schon seit 2001 nicht mehr. Umfragen zeigen, dass Schüler in der Berufsschule, darunter Fahranfänger, nicht wissen wie sich der Alkoholkonsum in der Praxis auf den Führerschein auswirkt.„Sobald wir Ihnen Beeinträchtigungen nachweisen können, wie Falscheinschätzung von Abständen, zu dichtes Auffahren, Schlangenlinien oder es wird unter dieser Promille Anzahl Unfall gebaut, dann ist der Führerschein weg“, betont Jürgen Ell.
Eine Studie der Universität Würzburg von 1994 hat gezeigt, dass Autofahrer bereits bei 0,1-0,2 Promille eine hemmende Wirkung spüren. Ab 0,3 treten erste Probleme im Sehfeld inklusive einer Reduzierung der Entfernungseinschätzung ein. Ab 0,5 Promille passieren öfter Auffahrunfälle, da durch eine Rotlichtschwäche das rote Licht der Bremse sowie der Ampeln zu spät erkannt wird. Sobald die 0,8 Promille-Grenze erreicht wurde, tritt eine Gleichgewichtsstörung, ein Tunnelblick mitsamt deutlicher Enthemmung auf.
Bis zum 21. Lebensjahr müssen Autofahrer 0,0 Promille nachweisen. Doch jeder sollte bedenken, dass wer mit 0,3 einen Unfall baut, der wird rechtlich genauso behandelt wie jemand mit 1,1 ohne Unfall. Generell tritt eine Ordnungswidrigkeit mit 500 Euro sowie Punkten in Flensburg in Kraft, selbst wenn bei 0,5 bis 1,0 normal gefahren wird. Dazu kommt, dass der Versicherungsschutz wegfallen könnte, da die Haftpflichtversicherung ausdrückliche Ausschlussgründe hat. Darunter fällt nun mal „Fahren unter Alkoholeinfluss“.
Doch wie sich der Alkohol schlussendlich verhält, ist von Körper zu Körper unterschiedlich. Während Männer und Personen mit breiterem Körperbau etwas mehr vertragen, so wirkt sich der Alkohol bei Frauen und Personen mit schlankerem Körperbau schneller aus. Demnach sollte jeder darauf achten, wie viel er verträgt. Die beste Lösung ist natürlich niemals Auto zu fahren, wenn ihr Alkohol getrunken habt.