Rastatt (pm/lk) – Angeklagt ist ein 60-jähriger mann, der Geld aus einem Nachlass veruntreut haben soll. Er war als Testamentsvollstrecker eines Ehepaares eingesetzt worden. Nach dem Tod des Mannes und später auch der Frau, soll er das Geld aber für sich behalten und nicht an die Erbengemeinschaft weitergegeben haben.
In der Verhandlung soll geklärt werden, ob der Angeklagte mit deutscher und französischer Staatsangehörigkeit rund 163.550 Euro aus einem Nachlass veruntreut hat. Der 60-Jährige sei im Jahr 2005 als Testamentsvollstrecker für den Nachlass eines Ehepaares bestellt worden. Nachdem der Ehemann und im Jahr 2015 dann auch die Ehefrau verstorben sei, habe der Angeklagte das Vermögen aber für sich vereinbart und nicht an die Erbengemeinschaft, die testamentarisch bedacht worden sei, ausgezahlt.
Eine Eigentumswohnung sei verkauft worden, der Kaufpreis teils in Algerien verschwunden, teils auf Konten des Angeklagten gelandet. Barguthaben der verstorbenen Frau in Höhe von etwa 104.000 Euro habe der Angeklagte auf ein von ihm in Frankreich geführtes Bankkonto überwiesen. Letztlich seien die Erben leer ausgegangen. Der Angeklagte ist nicht geständig. Das Schöffengericht hat deshalb zur Aufklärung des Sachverhalts 12 Zeugen geladen.