Bruchsal (pm/jb) – Zum 1. Mai beginnt die Badesaison am Baggersee Metzgerallmend in Untergrombach. Der Badesee ist– auch überregional – ein beliebtes Ausflugsziel. Um einen angenehmen Aufenthalt zu gewährleisten, wird auf die wichtigsten geltenden Verhaltensregeln hingewiesen.
Das Grillen und Benutzen von Shishas am Baggersee ist ganzjährig untersagt. Grund für dieses Verbot ist die seit Jahren stetig ansteigende Waldbrandgefahr. Der Badebetrieb ist bis 22 Uhr gestattet. Nach 22 Uhr wird die Zugangsschranke zum Parkplatz verschlossen. Das Mitführen von Hunden ist während der Badesaison in der Zone der Liegewiese untersagt, außerhalb dieses Zeitraums nur mit Leinenzwang.
Das Tauchen ist nur mit einer Tauchberechtigungskarte zulässig, die zuvor von der Stadt Bruchsal ausgestellt werden muss. Es ist ausschließlich der ausgewiesene Taucherein- und -ausstieg zu nutzen. Aus Rücksicht auf andere Badegäste ist übermäßiges Lärmen zu unterlassen.
Als Maßnahmen zum Naturschutz, vor allem des Biotops, werden zur Beginn der Badesaison spezielle Absperrungen aufgestellt. Das Betreten der Naturschutzzone ist auch vom Wasser aus untersagt. Für Abfälle sind die dafür vorgesehenen Abfalleimer zu nutzen.
Bei Anreisen mit dem PKW ist eine Parkgebühr in Höhe von zehn Euro und mit dem Motorrad in Höhe von fünf Euro zu entrichten. Sollte der Parkplatz verlassen werden, ist eine erneute Einfahrt nur gegen Gebühr möglich. Kassiert wird im Zeitraum vom 1. Mai bis 30. September an Wochenenden und an Feiertagen und während der Ferienzeit jeden Tag.
Weitere Informationen sowie alle geltenden Regelungen sind der Rechtsverordnung zu entnehmen. Diese sind digital unter www.bruchsal.de und am Baggerseegelände durch Beschilderung und in den Schaukästen einsehbar.
Der Baggersee in Büchenau ist kein ausgewiesener Badesee, das Baden ist hier lediglich geduldet. Das Grillen und Benutzen von Shishas am Baggersee ist auch hier ganzjährig untersagt. Grund für dieses Verbot ist die seit Jahren stetig ansteigende Waldbrandgefahr. Hunde sind an der Leine zu führen. Das Hineinspringen vom Ufer aus ist verboten – es besteht Verletzungsgefahr!
Das Tauchen hier ist ebenfalls nur mit einer Tauchberechtigungskarte zulässig, die zuvor von der Stadt Bruchsal ausgestellt werden muss. Es ist ausschließlich der ausgewiesene Taucherein- und -ausstieg zu nutzen. Aus Rücksicht auf andere Badegäste ist übermäßiges Lärmen zu unterlassen. Die Naturschutzzone darf nicht betreten werden. Für Abfälle sind die dafür vorgesehenen Abfalleimer zu nutzen.