Stuttgart (dpa/tk) – Die Gewerkschaft Verdi hat ihre Warnstreiks an 13 deutschen Flughäfen begonnen. Seit Mitternacht sind Beschäftigte aus dem öffentlichen Dienst der Flughafenbetreiber, des Bodenpersonals und der Luftsicherheit im Ausstand. Der Warnstreik soll 24 Stunden dauern.
Den seit Freitag geplanten Warnstreiks im öffentlichen Dienst sollen sich auch Beschäftigte der Luftsicherheitsbereiche anschließen, wie Verdi am Samstag ankündigte. Diese arbeiten in der Fluggastkontrolle, der Personal-, Waren- und Frachtkontrolle sowie in Service-Bereichen. Für sie wird derzeit ein neuer Manteltarifvertrag mit den Arbeitgebern im Bundesverband der Luftsicherheitsunternehmen (BDLS) verhandelt.
Von den Warnstreiks ist im Südwesten vor allem der Flughafen Stuttgart betroffen. Am Flughafen Karlsruhe/Baden-Baden sind zunächst nur die Beschäftigten des Luftsicherheitsbereichs zum Streik aufgerufen. Passagiere müssen sich dennoch auf Ausfälle und Verspätungen einstellen.
Außerdem bestreikt werden die Airports in Hamburg, Bremen, Hannover, Berlin, Düsseldorf, Dortmund, Köln/Bonn, Leipzig/Halle, Frankfurt, München und Weeze.
Der Flugverkehr wird in weiten Teilen Deutschlands zum Erliegen kommen: Nach einer ersten Schätzung des Flughafenverbands ADV fallen allein wegen des Ausstands im öffentlichen Dienst und bei den Bodenverkehrsdiensten voraussichtlich mehr als 3.400 Flüge aus, und rund 510.000 Passagiere können ihre Reisen nicht wie geplant antreten. Nach Angaben der Deutschen Flugsicherung gibt es derzeit an einem durchschnittlichen Tag rund 6.000 Flugbewegungen an deutschen Flughäfen. Dazu kommen noch rund 3.000 Überflüge im deutschen Luftraum.
Die Gewerkschaft fordert in den Tarifverhandlungen von Bund und Kommunen unter anderem acht Prozent mehr Lohn, mindestens aber monatlich 350 Euro mehr, sowie drei zusätzliche freie Tage. Die Arbeitgeber legten bisher kein konkretes Angebot vor.
In der Luftsicherheit fordert Verdi unter anderem die Verbesserung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes, 30 Tage Urlaub und Zusatzurlaub für Schichtarbeit sowie die freie Arztwahl bei den regelmäßigen verpflichtenden ärztlichen Eignungsuntersuchungen der Beschäftigten.